Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der MCC Cabling & Coating GmbH, mit Sitz in der Lorenz-Schott-Straße 5 in Mainz-Kastel, wurde am 8. November 2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas von Römer von der Kanzlei fluck | von römer | rechtsanwälte bestellt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Walkmühlstraße 2 in Wiesbaden und ist telefonisch unter 0611 732 99 60 oder per E-Mail unter info@fluck-vonroemer.de erreichbar.
Forderungen und Schulden nur noch unter Beachtung des Beschlusses
Alle Schuldner der MCC Cabling & Coating GmbH werden darauf hingewiesen, dass Zahlungen oder sonstige Leistungen an das Unternehmen nur noch unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses vorgenommen werden dürfen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Für weitere Details kann der vollständige Beschluss in der Geschäftsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts in Wiesbaden eingesehen werden.
Was macht die MCC Cabling & Coating GmbH
Die MCC Cabling & Coating GmbH mit Sitz in Mainz-Kastel ist ein Unternehmen, das sich auf den bundesweiten Ausbau von Glasfasernetzen spezialisiert hat. Sie bietet verschiedene Verlegungstechniken nach aktuellen Standards und gesetzlichen Vorgaben an, um die notwendige Infrastruktur für Glasfaserleitungen bereitzustellen.