Bundespolizei Zug
Symbolbild BPOL

Am Sonntagmorgen (18. August 2024) kam es am Hauptbahnhof Mainz zu einem gefährlichen Zwischenfall. Um 08:00 Uhr wurde die Bundespolizei über einen randalierenden Mann auf Bahnsteig 6 informiert, welcher im weiteren Verlauf Wiederstand leistete und einen Polizisten verletzte.

Randalierer wollte den Zug selbst fahren

Der Vorfall nahm seinen Anfang, als der Triebfahrzeugführer des Regionalexpress 13 bemerkte, dass ein Mann versuchte, die Tür zum Führerstand zu öffnen, offenbar mit der Absicht, den Zug zu übernehmen. Geistesgegenwärtig verriegelte der Lokführer die Tür, woraufhin der Mann in Rage geriet, gegen die Tür schlug und lautstark äußerte, er wolle den Zug selbst fahren.

Ein weiterer Bahnmitarbeiter, der Zeuge des Vorfalls wurde, alarmierte sofort die Bundespolizei. Nachdem der Randalierer das bemerkte, bedrohte er den Bahnmitarbeiter, begab sich jedoch kurz darauf in den Zug. Als er von dort das Eintreffen der Bundespolizisten wahrnahm, verließ er den Zug und bewegte sich aggressiv auf die Beamten und den Bahnmitarbeiter zu.

Wiederstand geleistet und Polizist verletzt

Trotz mehrfacher Aufforderungen, stehen zu bleiben, ignorierte der Mann die Polizisten und versuchte, sich an ihnen vorbeizudrängen, um den Bahnmitarbeiter zu erreichen. Die Einsatzkräfte sahen sich gezwungen, den Mann zu fixieren. Dabei leistete dieser erheblichen Widerstand, sodass er schließlich gefesselt werden musste. Bei dem Einsatz wurde ein Polizist leicht verletzt, konnte jedoch seinen Dienst fortsetzen.

Der Mann verweigerte zunächst die Angabe seiner Personalien. Erst durch eine Durchsuchung konnten die Beamten seine Identität feststellen: Es handelte sich um einen 28-jährigen deutschen Staatsbürger. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm ein Platzverweis für den Hauptbahnhof Mainz erteilt.

Gegen den Mann wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet, darunter wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Bedrohung, gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr, Vornahme einer Betriebsstörung und falscher Namensangabe.