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Symbolbild: Geldscheine

Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2023 mit 2.445,1 Milliarden Euro verschuldet. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 28.943 Euro, was 778 Euro mehr als Ende 2022 sind. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie inländische und ausländische private Unternehmen.

Anstieg der öffentlichen Verschuldung

Gegenüber dem Jahresende 2022 stieg die öffentliche Verschuldung um 3,3 % oder 77,1 Milliarden Euro. Dies war der höchste jemals gemessene Schuldenstand am Ende eines Jahres. Der Anstieg resultierte aus höheren Schulden beim Bund, den Gemeinden und der Sozialversicherung, während die Länder ihre Schulden abbauen konnten. Die Einführung des Deutschlandtickets und die Einbeziehung der Schulden der ÖPNV-Unternehmen beeinflussten die Berechnung des Schuldenstandes ab 2023. Ohne diese Einbeziehung wäre der Schuldenstand Ende 2023 um 9,8 Milliarden Euro niedriger ausgefallen.

Schulden des Bundes und der Länder

Der Bund war Ende 2023 mit 1.696,3 Milliarden Euro verschuldet, ein Anstieg um 75,9 Milliarden Euro oder 4,7 % gegenüber dem Vorjahr. Dies war hauptsächlich auf die Extrahaushalte „Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie“ und „Sondervermögen Bundeswehr“ zurückzuführen. Die Länder hingegen reduzierten ihre Schulden um 12,7 Milliarden Euro auf 594,2 Milliarden Euro. Die höchsten Schulden pro Kopf wurden in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin verzeichnet. Das Saarland und Schleswig-Holstein hatten die höchsten Schulden pro Kopf unter den Flächenländern, während Bayern und Sachsen die geringsten Schulden pro Kopf aufwiesen.

Verschuldung der Kommunen

Die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände stieg um 13,8 Milliarden Euro auf 154,6 Milliarden Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.979 Euro entspricht. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen hatten die höchste Pro-Kopf-Verschuldung, gefolgt von denen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Brandenburg, Sachsen und Thüringen verzeichneten die geringste kommunale Pro-Kopf-Verschuldung. Ohne die Schulden der ÖPNV-Unternehmen wären die Werte etwas niedriger ausgefallen.

Verschuldung der Sozialversicherung

Die Sozialversicherung war Ende 2023 mit 0,49 Euro pro Kopf verschuldet, was einer Gesamtschuld von 41 Millionen Euro entspricht. Dies stellt einen Anstieg um 89,4 % gegenüber 2022 dar.

Methodische Hinweise

Für die Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung wurden die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum 30. Juni des jeweiligen Berichtsjahres verwendet, basierend auf dem Zensus 2011. Seit 2023 werden alle öffentlich bestimmten ÖPNV-Unternehmen als Extrahaushalte in der Schuldenstatistik erfasst. Der nachgewiesene Schuldenstand umfasst nur den Nennbetrag der aufgenommenen Schulden ohne Zinszahlungen. Die Verschuldung der Länder enthält auch empfangene Barsicherheiten aus Derivatgeschäften.