StartMainz15-Jähriger flüchtet mit 70 km/h vor der Polizei Mainz

15-Jähriger flüchtet mit 70 km/h vor der Polizei Mainz

Seine Flucht endete mit einem Unfall in der Neubrunnenstraße

Ein 15-jähriger E-Scooter-Fahrer hat sich am späten Montagabend (3. August 2026) in Mainz eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Der Jugendliche war nicht nur ohne Versicherungskennzeichen unterwegs, sondern brauste den Einsatzkräften teils entgegen der Fahrtrichtung und mit enormer Geschwindigkeit davon.

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Anhaltezeichen der Polizei Mainz ignoriert und Gegenverkehr missachtet

Gegen 22:15 Uhr, sollte der Fahrer eines E-Scooters in der Nackstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Den eingesetzten Polizeikräften war zuvor aufgefallen, dass an dem schwarzen E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war.

Trotz eingeschaltetem Blaulicht, der Leuchtschrift „STOPP POLIZEI“ sowie mehrfacher Aufforderungen über den Außenlautsprecher setzte der Fahrer seine Fahrt fort und entzog sich der Kontrolle. Im weiteren Verlauf befuhr er unter anderem die Kurfürstenstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und beschleunigte den E-Scooter auf eine geschätzte Geschwindigkeit von bis zu 70 km/h und entsprach damit nicht den Vorgaben für zulassungsfreie Elektrokleinstfahrzeuge.

Rote Ampeln ignoriert: Sturz nach Schlagloch

Während seiner Flucht missachtete der Fahrer im Bereich Boppstraße/Kaiserstraße sowie an der folgenden Ampel in Fahrtrichtung Neubrunnenstraße jeweils eine rote Ampel, ohne auf den Querverkehr zu achten.

In der Neubrunnenstraße verlor der Fahrer nach dem Überfahren eines Schlaglochs die Kontrolle über den E-Scooter und kollidierte mit zwei geparkten Fahrzeugen. Hierbei stürzte er und erlitt leichte Verletzungen.

Unmittelbar nach dem Unfall setzte der Fahrer seine Flucht zu Fuß fort, konnte jedoch im Bereich der Kaiserstraße von den Mainzer Polizeikräften eingeholt und festgehalten werden. Gegen den 15-jährigen Fahrer wurden unter anderem Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie weitere Ermittlungsverfahren aufgrund der begangenen Verkehrsdelikte eingeleitet. Die Ermittlungen zum genauen Sachverhalt dauern an.