Update 06. April 2020 (Erstbericht 29. März 2020) | Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt keine Obduktionen bei Covid-19 infizierten Verstorbenen vorzunehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch eine Schmierinfektion mit dem Coronavirus möglich ist. Der allgemeine Umgang mit Covid-19-Verstorbenen entspricht daher dem Umgang mit an Influenza Verstorbenen. Im oben gezeigten Video vom Bundesverband der Bestatter wird der Umgang mit infektiösen Verstorbenen (Covid-19) gezeigt.

 


Auf der Todesbescheinigung sollte „Covid-19“ angegeben sein

Ob ein Patient nun wirklich an der Infektion durch das Coronavirus verstorben ist, kann in den meisten Fällen nicht mehr nachgewiesen werden. Auch eine anderweitige Erkrankung kann dazu geführt haben. Da keine Obduktionen durchgeführt werden sollen, vermutet man zum Großteil, dass die Patienten an Covid-19 verstorben sind.

Ein weiterer Punkt ist die empfohlene Angabe beim Ausstellen des Totenschein. Dort sollte die Infektion benannt werden, aus landesrechtlichen Gründen. Unabhängig davon, ob der Patient nun an Covid-19 verstorben ist oder nicht.

„Das SARS-CoV-2 wurde durch den Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) in die Risikogruppe 3 eingestuft. Unabhängig von landesrechtlichen Bestimmungen ist daher auf der Todesbescheinigung auf die Infektionsgefahr hinzuweisen und es wird empfohlen, COVID-19 namentlich zu benennen.“ schreibt das RKI.



Durchschnittliches Todesalter bei Covid-19 ist 80 Jahre

Das Durchschnittsalter der Corona-Toten ist laut dem Robert Koch Institut in Deutschland mit 80 Jahren ziemlich hoch. Das jüngste Todesopfer in Deutschland war 28 Jahre alt und hatte Vorerkrankungen. Viele der Verstorbenen hätten auch ohne die Erkrankung nur noch eine überschaubare Lebenserwartung gehabt. Manche lebten in Pflegeheimen. Ihr Immunsystem war bereits geschwächt.

Erste Stadt zweifelt Todeszahlen vom RKI an

Die Hansestadt Hamburg zweifelt als erste Stadt die Zahlen vom RKI an. An diesem Donnerstag gab das Robert-Koch-Institut für die Stadt Hamburg 14 Todesfälle an, die Gesundheitsbehörde Hamburg dagegen lediglich acht.

Viele der Verstorbenen litten bereits an teilweise schweren Vorerkrankungen. Hamburg drängt deshalb darauf, dass bundesweit die Zählweise überprüft wird. Es muss überprüft werden an was die Menschen gestorben sind. Wir können nicht jeden Todesfall dem Virus zuordnen.

Beim Robert-Koch Institut landen alle Verstorbenen, bei denen das Virus SARS-CoV-2 festgestellt wurde, in die Todeszählung.

Das BGV Hamburg teilte über Twitter mit

„Bei dem am 13.3. Verstorbenen mit (posthum) festgestellter COVID-19-Infektion war nicht die Infektion Ursache für den Tod. In Hamburg werden Todesfälle mit COVID-19-Infektion durch das Institut für Rechtsmedizin begutachtet.“

Hamburg ist eine der wenigen Städten die Obduktionen und Untersuchungen an Verstorbenen mit der Covid-19 Krankheit vornehmen.



Es wird empfohlen, dass mindesten 2 Personen bei der inneren Leichenschau anwesend sind

Das RKI schreibt weiter auf seiner Seite: Eine innere Leichenschau, Autopsien oder andere aerosolproduzierenden Maßnahmen sollten vermieden werden. Sind diese notwendig, sollten diese auf ein Minimum beschränkt bleiben. Zudem wird aus Sicherheitsgründen (z.B. für den Fall von Stürzen oder Kollaps des durchführenden Personals) empfohlen, dass mindestens zwei Personen gleichzeitig in persönlicher Schutzausrüstung (PSA) arbeiten („Buddy-System“).

Eine Kremationsleichenschau (zweite Leichenschau) wird in vielen Bundesländern gefordert, unter anderem, um vor der Kremation eine nicht-natürliche Todesursache zu überprüfen. Bei Vorliegen von COVID-19 birgt diese zweite Leichenschau ein zusätzliches Infektionsrisiko. Vor der Durchführung sollte daher eine strenge Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.



Zum Thema Mundschutz hat  das RKI seine Meinung geändert

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Meinung zum Tragen eines Mundschutzes am heutigen Donnerstag geändert. Die Experten des RKI empfehlen dass auch Menschen ohne Anzeichen einer Infektion vorsorglich einen Mundschutz tragen sollten. Durch den Mundschutz wird das Ansteckungsrisiko vermindert und man schützt seine Mitmenschen in der näheren Umgebung. Zum ausführlichen Artikel: Robert Koch Institut ändert Meinung zum Mundschutz

Die kompletten Vorgaben und Empfehlungen sehen Sie auf der Seite vom RKI unter diesem Link: Ansteckung durch an COVID-19 Verstorbenen