Vollsperrung
Vollsperrung

In der Zeit vom 9. August 2024 um 16 Uhr, bis 12. August 2024 um 5 Uhr, wird in Fahrtrichtung Worms die Abfahrt von der B9 auf die L413 Richtung Nackenheim / Bodenheim sowie die Auffahrt auf die B9 in Fahrtrichtung Worms von der L413 aus Nackenheim / Bodenheim kommend für den Verkehr voll gesperrt.

Eine Umleitung ist eingerichtet. In Fahrtrichtung Mainz ist die Abfahrt von der B9 zur L413 in Richtung Nackenheim / Bodenheim sowie die Auffahrt von der L413 kommend möglich.

Verkehrsumlegungen und Sperrungen

Ab dem 12. August 2024 wird der B9 – Verkehr auf der gesamten Streckenlänge der 4-streifigen Bundesstraße zwischen Mainz-Laubenheim und Nackenheim im Gegenverkehr auf der rheinseitigen Richtungsfahrbahn geführt. In Fahrrichtung Worms ist die Abfahrt von der B9 auf die L413 Richtung Nackenheim / Bodenheim wieder möglich. Die Auffahrt in Fahrtrichtung Worms von der L413 aus Nackenheim / Bodenheim kommend auf die B9 bleibt bis auf weiteres gesperrt.

Ab dem 17. August 2024 kann der Verkehr ab Mainz-Laubenheim in Fahrtrichtung Worms bis zur Abfahrt L413 Nackenheim / Bodenheim wieder zweistreifig auf der Richtungsfahrbahn Worms geführt werden. Die Auffahrt von Mainz-Laubenheim (K13, Dammweg) auf die B9 in Fahrtrichtung Worms ist ab dem 17. August wieder offen.

Südlich der Abfahrt L413 Nackenheim / Bodenheim wird aus bautechnischen Gründen der B9-Verkehr zweistreifig im Gegenverkehr auf der rheinseitigen Richtungsfahrbahn der Bundesstraße geführt. Die Auffahrt von der L413 Nackenheim / Bodenheim auf die B9 in Fahrtrichtung Worms ist aus bautechnischen Gründen gesperrt.

Bei der Umstellung und mit der neuen Verkehrsführung im Gegenverkehr ist mit Störungen im Verkehrsablauf der B9 zu rechnen. Der LBM Worms bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf B9

Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit auf Baustellen ist auf der Bundesstraße B9 auf Grundlage der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 60 Kilometer pro Stunde und ein durchgehendes Überholverbot angeordnet.

Notwendigkeit und Umfang der Fahrbahnerneuerung B9

Die Bundesstraße B9 zwischen Mainz-Laubenheim und Nackenheim hat Fahrbahnschäden, Spurrinnen, Unebenheiten, Netzrisse und immer wieder wartungsintensive Reparaturstellen (siehe Fotodokumentation). Die Fahrbahnerneuerung ist zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur dauerhaften Sicherung des Straßenoberbaus dringend erforderlich.

Auf einer Länge von rund 5.300 Meter wird in den Sommerferien (15. Juli bis 23. August 2024) der Fahrbahnbelag der B9 in Fahrtrichtung Worms auf der gesamten Breite abgefräst und durch einen neuen Asphaltbelag ersetzt. Zur Verbesserung der Oberflächenentwässerung der Richtungsfahrbahn Worms wird das hochgewachsene Bankett (unbefestigter Seitenstreifen) auf der gesamten Länge abgeschält und es werden die vorhandenen Schutzplanken durch Stahlschutzplanken nach aktuellem Regelwerk für passive Schutzeinrichtungen ausgetauscht. Die Fahrbahnerneuerung soll mit Ende der Sommerferien abgeschlossen werden.