Festnahme1
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Nachdem am 22. April 2024 ein 45 Jahre alter Mann in Rüsselsheim durch Schüsse lebensgefährlich verletzt wurde und eine Woche später seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus erlag, kann die Staatsanwaltschaft Darmstadt und die Mordkommission einen Ermittlungserfolg vermelden.

Tatverdächtiger hatte sich ins Ausland abgesetzt

Am Mittwoch (19. Juni 2024) wurde ein 40-jähriger Mann der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Darmstadt vorgeführt, die den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Spezialkräfte hatten den Mann zuvor bereits am 23. Mai in Norsborg (Schweden) aufgrund eines durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt erwirkten europäischen Haftbefehls festgenommen. Am gestrigen Dienstag erfolgte die Auslieferung des Tatverdächtigen an die deutschen Behörden.

Der Festnahme des Mannes aus Albanien ging eine intensive und akribische Ermittlungsarbeit der in diesem Zusammenhang im Polizeipräsidium Südhessen eingerichteten Mordkommission „2204“ voraus. Über 30 Beamten ermittelten in der Spitze in dem Fall. Durch die Auswertung von Spuren, zahlreichen Vernehmungen sowie weiteren kriminalpolizeilichen Maßnahmen geriet der 40-Jährige in den Fokus der Ermittelnden.

Opfer und Täter sollen sich gekannt haben

Als sich der Verdacht erhärtete und Hinweise darauf hindeuteten, dass sich der Beschuldigte ins Ausland abgesetzt haben könnte, erwirkte die Staatsanwaltschaft Darmstadt einen europaweiten Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes gegen den Beschuldigten. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen konkretisierten sich die Hinweise, dass er zwischenzeitlich in das Königreich Schweden eingereist war. Durch ein Rechtshilfeersuchen und mit Unterstützung der Zielfahndung des Hessischen Landeskriminalamts sowie des Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts gelang es, den Gesuchten in Norsborg in Schweden zu lokalisieren. Spezialkräfte der schwedischen Polizei nahmen ihn schließlich am 23. Mai dort fest. Er wurde noch in Schweden einem Richter vorgeführt und im Anschluss in Haft genommen.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen, sollen sich Täter und Opfer gekannt haben. Die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen der Tat dauern weiterhin an. Der Beschuldigte hat bisher keine Angaben zu dem Tatvorwurf gemacht.