Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Art der Zusammenarbeit, bei der mehrere Firmen eine separate Gesellschaft gründen. Diese beteiligten Firmen bleiben ökonomisch und rechtlich voneinander unabhängig, während die neu entstandene Organisation eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt. Die beteiligten Unternehmen bringen Kapital in die gemeinsame Gesellschaft ein und teilen das finanzielle Risiko gemeinsam.

Gestaltungsformen von Gemeinschaftsunternehmen

Gemeinschaftsunternehmen können in unterschiedlichen Formen auftreten. Wenn die Gründungsfirmen sowohl Kapital- als auch Risikobeteiligungen aufweisen und gemeinsame Führungsaufgaben übernehmen, handelt es sich um ein „Equity Gemeinschaftsunternehmen“, geschlossen durch einen Joint Venture Vertrag. Die Höhe der Kapitalbeteiligung der beteiligten Partner kann variieren und bestimmt üblicherweise das Ausmaß der Entscheidungskompetenzen. Dies ist vom „Vertragsbasierten Gemeinschaftsunternehmen“ zu unterscheiden. In dieser Form gibt es keine gemeinsame Gesellschaft; stattdessen werden vertragliche Beziehungen aufgebaut, in denen Gewinn-, Kosten- und Risikobeteiligungen der Partner geregelt sind. Wenn beteiligte Firmen aus verschiedenen Ländern stammen, spricht man von einem internationalen Gemeinschaftsunternehmen.

Vorzüge von Gemeinschaftsunternehmen

Es existieren verschiedene Beweggründe, weshalb sich Unternehmen für die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens entscheiden. Dabei wird beispielsweise das unternehmerische Risiko auf mehrere Firmen verteilt, und die Ressourcen der beteiligten Partner wie Marktkenntnisse, Marktposition, Fachkompetenz oder Produktionsstätten können bestmöglich eingesetzt werden. Die Stärken der Unternehmen werden vereint, wodurch Synergieeffekte entstehen und ein Vorhaben von Wettbewerbsvorteilen profitieren kann. Gleichwohl beinhalten Gemeinschaftsunternehmen auch problematische Aspekte. Der Koordinationsaufwand ist beträchtlich, und insgesamt gelten solche Unternehmungen als instabil, wodurch ihre Lebensdauer häufig begrenzt ist.

Differenzierung von Gemeinschaftsunternehmen und anderen Kooperationsformen

Falls einer der beteiligten Partner kein finanzielles Risiko trägt, liegt kein Gemeinschaftsunternehmen vor, sondern ein Managementvertrag. Wenn einer der Partner keine Führungsverantwortung übernimmt, handelt es sich um eine Beteiligung. Es liegt kein Joint Venture Vertrag vor.

Zusätzlich zum Gemeinschaftsunternehmen existieren andere Arten von gemeinschaftlichen Unternehmungen, darunter insbesondere Arbeitsgemeinschaften und Konsortien. Der Unterschied liegt in ihrer Zweckbindung und temporären Natur, da sie lediglich für einen begrenzten Zeitraum ins Leben gerufen werden. In Deutschland werden solche Formen als BGB-Gesellschaften geführt.

Eine weitere Kooperationsform ohne gemeinschaftliche Gesellschaftsgründung ist die strategische Allianz. Diese beschränkt sich auf die Abstimmung gemeinsamer Strategien und Ziele.

Aspekte, die vor der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zu berücksichtigen sind

Im Vorfeld der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens sind verschiedene Punkte zu klären, darunter:

  1. Ausarbeitung eines gemeinsamen Unternehmenskonzepts (Zielmärkte, Produktsortiment)
  2. Finanzierungsstruktur und finanzielle Beteiligung der Partner
  3. Investitionsvolumen
  4. Festlegung der Rechtsform des Gemeinschaftsunternehmens
  5. Bestimmung der Gesellschaftsorgane
  6. Strukturierung des Managements
  7. Schulung des Personals und Wissenstransfer
  8. Erwerb von Lizenzen
  9. Auswahl der Mitarbeiter
  10. Gestaltung von Leistungs- und Lieferbeziehungen
  11. Zielmarkt und Vermarktungsstrategien
  12. Klärung von Wettbewerbsfragen zwischen den beteiligten Unternehmen und dem Gemeinschaftsunternehmen
  13. Regelung der Phase vor der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens
  14. Joint Venture Vertrag aufsetzen

Gemeinschaftsunternehmen aus volkswirtschaftlicher Perspektive Internationale

Gemeinschaftsunternehmen stellen eine spezielle Form internationaler Direktinvestitionen dar und sind vornehmlich für den Technologietransfer über nationale Grenzen hinweg von Bedeutung. Eine weitere volkswirtschaftliche Eigenschaft von Gemeinschaftsunternehmen ist ihre inhärente Instabilität, die ständige Möglichkeit einer Auflösung impliziert.

Häufig übernimmt ein Partner den Geschäftsbereich des anderen und damit die alleinige Führung. Dieses in vielen Gemeinschaftsunternehmen beobachtbare Phänomen ist ein wichtiger Gegenstand der volkswirtschaftlichen Forschung. In der Vergangenheit zeigte sich mehrfach, dass Änderungen der Eigentümerstruktur vor allem bei Gemeinschaftsunternehmen mit US-amerikanischer Beteiligung auftraten (52%). Verkäufe fanden in 37% der Fälle statt, während Insolvenzen bei 10% verzeichnet wurden.

Gemeinschaftsunternehmen aus Wettbewerbsperspektive

Betrachtet man Gemeinschaftsunternehmen unter dem Aspekt des Wettbewerbs, ergeben sich mehrere Vorteile. Einerseits ermöglichen sie es, die Entwicklungen innerhalb einer Branche aktiv zu gestalten. Dadurch ergeben sich Geschwindigkeitsvorteile gegenüber Wettbewerbern, indem man das eigene Geschäft schneller aufbauen, kostengünstiger produzieren und rascher Gewinne erzielen kann. Auch im Bereich der Forschung entstehen Geschwindigkeitsvorteile. Durch den gemeinsamen Zugriff auf Ressourcen und den Austausch von Know-how zwischen den Partnern ergeben sich erheblich größere Entwicklungsmöglichkeiten.