693D8A2B 6D39 41B7 A53E 1B136346FD44
693D8A2B 6D39 41B7 A53E 1B136346FD44

PwC zeigt in einer Studie zur Zukunft der deutschen Innenstädte, dass erfolgversprechende Mixed-Use-Nachnutzung von ehemaligen Warenhausimmobilien planungsrechtlich an nahezu allen untersuchten Standorten möglich ist. Neben umfassenden baulichen Veränderungen seien allerdings passgenaue Nutzungsstrategien für den jeweiligen Standort erforderlich.


Wandelndes Verbraucherverhalten

Vom Warenhaus als epochalem Symbol des deutschen Wirtschaftswunders ist heute nur noch wenig übrig. Sich wandelndes Verbraucherverhalten und das Aufkommen neuer Einzelhandelskonzepte führten bereits in den letzten Jahrzehnten zu einer tiefgreifenden Veränderung des stationären Handels.

Und die COVID-19 Pandemie wirkte in den letzten zwei Jahren als Beschleuniger des Wandels im Einkaufsverhalten. Dabei scheint der Onlinehandel als größter Gewinner hervorzugehen. Der stationäre Einzelhandel dagegen, der die Innenstädte über Jahrzehnte im Nachkriegsdeutschland bis ins neue Jahrtausend hinein geprägt hatte, verschwindet immer mehr aus den Einkaufsstraßen unserer Innenstädte.

Benjamin Schrödl, Director, PwC Deutschland

„Investoren sowie Stadtplaner müssen sich in Anbetracht des Wandels zwangsläufig mit der zukünftigen Nutzung ehemaliger Warenhaus-Immobilien befassen. Insbesondere kleine bis mittelgroße Städte werden angesichts dieser Entwicklung vor große Herausforderungen gestellt, denn oft bildeten die Warenhäuser das Herz der Innenstädte. Die zügige Behebung des Leerstandes bietet die Chance die Attraktivität der Innenstädte wieder deutlich zu steigern und neben Einkaufsmöglichkeiten auch andere Nutzungsarten wie insbesondere Wohnen wieder in die Zentren zu holen.“

Nach der von PwC 2020 durchgeführten Studie wurden Mixed-Use-Nachnutzungskonzepte für Warenhausimmobilien als erfolgversprechend ausgemacht. In der aktuellen Studie wurden diese Erkenntnisse auf praktische Umsetzbarkeit an ausgewählten ehemaligen Warenhausstandorten untersucht, die von der Schließungswelle während der letzten 2 Jahre betroffen waren.

Harald Heim, Partner, PwC Deutschland

Der Fokus liegt auf den gegebenen bauplanerischen Voraussetzungen und den sich daraus ergebenden Implementierungsmöglichkeiten bzw. -hindernissen. Neben der Befragung verschiedener Projektentwickler und weiterer Branchenexperten wurden eigene Analysen und Auswertungen der gültigen Bebauungspläne durchgeführt.“


Die Implementierung von Mixed-Use-Konzepten

  1. Mit rund 88 % befinden sich fast alle untersuchten ehemaligen Warenhäuser in ausgewiesenen Kerngebieten und nur 3% in sonstigen Sondergebieten. In 9% der Fälle richtet sich die Bebauung vollständig nach §34 BauGB.
  2. Bei mehr als der Hälfte der ehemaligen Warenhäuser sind bauliche Veränderungen oder Anpassungen erforderlich. Thomas Veith, Head of Real Estate, PwC Deutschland:“Erfreulicherweise konnten wir feststellen, dass bereits ein Jahr nach Bekanntwerden der Warenhausschließungen für mehr als 70% der Schließungsstandorte Pläne für die zukünftige Nutzung vorliegen, wobei jedoch für eine langfristige Nachnutzung größtenteils umfangreiche bauliche Veränderungen erforderlich sind.“
  3. In 91% der Fälle ist ein erfolgversprechendes Mixed-Use-Konzept bauplanungsrechtlich möglich. Trotz des Alters der vorliegenden Bebauungspläne (knapp 60% sind älter als 30 Jahre, 38% davon sogar älter als 40 Jahre) hat sich gezeigt, dass eine grundlegende Anpassung in ihrer ursprünglichen Form in der Regel nicht erforderlich ist. Benjamin Schrödl, Director, PwC Deutschland: „Ein Mixed-Use-Konzept, bestehend aus mindestens zwei Nutzungsarten, lässt sich an allen untersuchten ehemaligen Warenhausstandorten mit vorliegendem Bebauungsplan bauplanungsrechtlich umsetzen.“
  4. Mit 50% ist der Mixed-Use-Ansatz die am häufigsten gewählte Nachnutzungsform. In weiteren 38% der Fälle ist eine Entscheidung bezüglich der Nachnutzung und demnach auch bezüglich eines potenziellen Mixed-Use-Ansatzes noch ausstehend.
  5. Für 63% der bestehenden Mixed-Use-Konzepte ist die Integration von Einzelhandelsflächen für das Erdgeschoss geplant. Harald Heim, Partner, PwC Deutschland: „Speziell den kommunalen Akteuren dürfte die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels ein besonders großes Anliegen sein.“ Unabhängig von der, gemäß BauNVO individuell festgesetzten, Art der baulichen Nutzung, kann eine Nutzungsbeimischung durch klassische Wohnformen, i.d.R. ab dem 1. Obergeschoss, mittels vertikaler Gliederung erzielt werden – hierbei handelt es sich um ein bauplanerisches Vorgehen, bei dem Gebäuden in ihrer vertikalen Anordnung unterschiedliche Nutzungen zugesprochen werden. Über die Grundnutzungsarten Einzelhandel, Gastronomie, Büro und Wohnen hinaus orientiert sich die Planung der Standorte an lokalen Trends und Bedarfslücken. „Beispiele hierfür sind kulturelle Nachnutzungen wie ein Kunst Pop-up Store, die Integration eines Fitnessstudios, einer Oper oder einer Bibliothek“, so Schrödl.
  6. In Kleinstädten werden Mixed-Use-Szenarien schneller umgesetzt. „Während Investoren aufgrund höherer Bodenpreise in Großstädten vorschnelle Planungsentscheidungen vermeiden, besteht in kleineren Städten aufgrund des stadtprägenden Charakters von Warenhaus-Immobilien ein erhöhter Druck, eine zeitnahe Nachnutzung zu definieren“, erläutert Benjamin Schrödl, Director, PwC Deutschland. Darüber hinaus scheinen die bürokratischen Wege in der Bauplanung in Großstädten länger und zeitintensiver als in kleineren Städten zu sein.

Über PwC

PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 295.000 Mitarbeiter in 156 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen, branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei.