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Gründet man in einer Partnerschaft einen gemeinsamen Haushalt, wird schnell klar, dass die finanziellen Angelegenheiten neu geregelt werden müssen. Die gemeinschaftlich entstehenden Kosten, wie Miete, Strom und Telekommunikation müssen bezahlt werden. Um Diskussionen zu vermeiden, welche Kosten von wem übernommen werden und wie dies möglichst ausgeglichen geregelt werden kann, sollte man schon von Beginn an ein zusätzliches Haushaltskonto nutzen. Auf dieses Konto kann jeder Partner einen Betrag monatlich überweisen. Rechnungen im Zusammenhang mit Kosten für den gemeinsamen Haushalt können dann von dort beglichen werden.

Kontoformen für ein Haushaltskonto

Als Haushaltskonto kann jedes Girokonto genutzt werden, das als Gemeinschaftskonto geführt werden kann. Viele Banken ermöglichen es mehreren Personen, als Kontoinhaber für ein Konto zu fungieren. Oft ist sogar egal, ob es sich dabei um eine Partnerschaft oder eine Wohngemeinschaft handelt. Beim Gemeinschaftskonto sind immer alle Kontoinhaber offiziell hinterlegt und können über das Guthaben verfügen. Ein bereits existierendes Girokonto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln kann bei vielen Banken aufwendig oder unmöglich sein. Allerdings ist es bei jeder Bank möglich, es neu zu eröffnen. So bietet unter anderem die Norisbank ein Gemeinschaftskonto kostengünstig an.

Gemeinschaftskonten, die als Haushaltskonto in einer Partnerschaft geführt werden, sollten als Oder-Konten eröffnet werden. Dadurch kann jeder der beiden Kontoinhaber auf das Guthaben zugreifen. Einer der Partner kann Geld abheben und überweisen, wenn dies gerade notwendig ist, ohne die Einwilligung des anderen einholen zu müssen. Das notwendige Vertrauen hierfür sollte in jeder Partnerschaft vorhanden sein, wenn man sich für das gemeinsame Haushaltskonto entscheidet. Mit EC-Karten für beide Kontoinhaber wird das Konto sogar für Ausgaben beim Einkauf im Supermarkt alltagstauglich.

Als Alternative zum Oder-Konto bieten Banken auch Und-Konten an. Diese sind allerdings eher für Vereine und Organisationen vorgesehen. Sie unterscheiden sich vom Oder-Konto dadurch, dass beim Und-Konto immer alle Kontoinhaber zusammen die Transaktionen tätigen müssen. Beispielsweise müssten Überweisungen vom Haushaltskonto in einer Partnerschaft dann von beiden Partnern unterschrieben werden. Damit sind Und-Konten wenig praxistauglich für diesen Einsatz. Und-Konten werden nicht von jeder Bank angeboten. Sie können aber jederzeit in ein Oder-Konto umgewandelt werden.

Vorteile von Gemeinschaftskonten

Die Nutzung des Gemeinschaftskontos gestaltet sich einfach. Die Gehälter der beiden Partner werden weiterhin auf die Einzelkonten überwiesen. Von diesen Einzelkonten wird der vereinbarte Beitrag zu den Haushaltskosten monatlich auf das Gemeinschaftskonto überwiesen. Werden von diesem Guthaben die gemeinsamen Ausgaben beglichen, ist auch keine Überziehung notwendig. Sofern man keine größeren Summen auf das Haushaltskonto einzahlt, gibt es auch keine Probleme mit dem Verdacht auf Schenkungen vom Finanzamt. Man sollte auf dem Gemeinschaftskonto auch keine größeren Geldsummen lagern, um Probleme bei möglichen Pfändungen zu vermeiden. Dies ist bei einem Haushaltskonto aber in der Regel auch nicht notwendig.

Eine Alternative zum Gemeinschaftskonto für die Haushaltsausgaben sind gegenseitige Vollmachten für die jeweiligen Einzelkonten. Sie haben allerdings den Nachteil, dass ein Kontoinhaber für Überziehungen haftet, selbst wenn die Begleichung der Haushaltskosten durch den Bevollmächtigten diese Situation erzeugt.

Das gemeinsame Haushaltskonto bei einem Todesfall

Sollte einer der Partner versterben, übernehmen die Erben seinen Anteil am Guthaben auf dem Haushaltskonto. Dies spricht dafür, das Haushaltskonto nicht als Guthabenkonto, sondern für Ausgaben zu nutzen. Alternativ kann auch vorab geregelt werden, zu welchen Anteilen das Guthaben jedem Partner gehört. Und-Konten können in so einem Fall sogar zu einem größeren Problem werden, da der lebende Partner nur noch mit Zustimmung der Erben auf das Konto zugreifen kann. Sie sind auch aus diesem Grund nicht als Haushaltskonto zu empfehlen.