kloeckner Portrait CDU
kloeckner Portrait CDU

Das Bundeskabinett hat die sozialversicherungsfreie, kurzfristige Beschäftigung von 70 auf 102 Tage ausgeweitet – ausländische Erntehelfer dürfen somit vier statt drei Monate ohne Beiträge zur Krankenkasse oder Rentenversicherung arbeiten. Allerdings muss die Regelung noch durch den Bundestag.


Die Entscheidung gehe auf die Pandemie zurück, teilt die zuständige Bundesministerin für Landwirtschaft, Julia Klöckner (CDU), mit: Von März bis Oktober können landwirtschaftliche Betriebe demnach ihre Saisonkräfte 102 Tage lang arbeiten lassen, ohne zum Beispiel in die Rentenversicherung einzubezahlen. Der Schritt solle die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sichern. Weniger Wechsel im Personal würden zudem die Infektionsgefahr verringern.

„Insbesondere im Bereich des Obst- und Gemüseanbaus sind die Landwirte auf Arbeitskräfte angewiesen“, teilt das Ministerium mit. Dabei importiert Deutschland bereits 70 Prozent seines Obstes und 60 Prozent seines Gemüses. Regionalität spiele aber für die Verbraucher eine immer größere Rolle, sagt Klöckner.

Keine Dauerregelung

Doch die Ministerin warnt auch: Die Ausweitung dürfe keine Dauerregelung werden. Zudem müssten die Arbeitnehmer abgesichert werden. Ihr deutscher Arbeitgeber müsse nachweisen, dass die Erntehelfer im Ernstfall abgesichert seien. Dies sei zum Beispiel über eine private Gruppenversicherung möglich.
Zudem soll der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten, teilt das Ministerium mit. So könne er beurteilen, ob die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung eingehalten wurden, beziehungsweise wann diese überschritten sind. „Das schafft die notwendige Rechtssicherheit für die Arbeitgeber“, so das Ministerium.
Nach Ostern wird der Bundestag über die Ausweitung beraten.