Wiesbaden 190926 Strassenreinigung e1569572780615
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Die Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen sollen von den Straßenreinigungsgebühren befreit werden. Diesen Beschluss hat die Betriebskommission der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) in ihrer Sitzung am Dienstag, 10. September, gefasst.

Der für die ELW zuständige Stadtentwicklungsdezernent Hans-Martin Kessler erklärt: „Ab 2020 können unbebaute landwirtschaftlich genutzte Grundstücke auf Antrag von der Straßenreinigungsgebühr befreit werden. Der Gebührenausfall wird von der Stadt getragen und geht nicht zu Lasten der anderen Gebührenzahler.“

Auch werden insgesamt neun Straßen in den Ortsbezirken Biebrich, Rheingauviertel-Hollerborn und Westend in neue Reinigungsklassen eingestuft, um die Sauberkeit in diesen Straßen zu erhöhen und auf Beschwerden zu reagieren.

Dies betrifft die folgenden Straßen:

  • Alcide-de-Gasperi-Straße
  • Armenruhstraße (von Am Schlosspark bis Rathausstraße)
  • Aßmannshäuser Straße
  • Bismarckring
  • Charles-de-Gaulle-Straße
  • Dotzheimer Straße (von Bismarckring bis Carl-von-Linde-Straße)
  • Mainstraße (Am Schlosspark bis Rathausstraße und Stettiner Straße bis Wilhelm-Kalle-Straße)
  • Wilhelm-Tropp-Straße (von Am Schlosspark bis Rathausstraße)
  • Willy-Brandt-Allee

Bei zwei dieser Straßen (Bismarckring und Dotzheimer Straße) erhöht sich die Reinigungshäufigkeit in der A-Reinigung (Fahrbahn und Gehweg) von drei auf fünf Mal pro Woche, die anderen sieben Straßen wechseln von der zweimaligen B-Reinigung (nur Fahrbahn) in die zweimalige A-Reinigung (Fahrbahn und Gehweg).

Die Betriebskommission der ELW hat auch beschlossen, die Straßenreinigungsgebühren für die Kalkulationsperiode 2020/2021 um durchschnittlich 3,8 Prozent zu erhöhen. Grund hierfür sind Anpassungen an die allgemeine Kostenentwicklung, vor allem durch Tarifsteigerungen im Bereich Personal sowie infolge der Intensivierung der Straßenpapierkorbentleerung zur Erhöhung der Sauberkeit in der Stadt.

Die Abwassergebühren hingegen werden in Wiesbaden in den kommenden beiden Jahren 2020 und 2021 auf dem derzeitigen Stand gehalten.

Die von der Betriebskommission der ELW gefassten Beschlüsse zu den Straßenreinigungs- und Abwassergebühren müssen noch durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden.

Hintergrund

Mit der Einführung der neuen Straßenreinigungssatzung zum 1. Januar 2018 war beschlossen worden, die Zuordnung der Straßen in die jeweiligen Reinigungsklassen regelmäßig zu überprüfen. Dies geschieht seitdem kontinuierlich mithilfe des ELW-Qualitätsmanagements sowie durch die Auswertung eingegangener Beschwerden über den Sauberkeitszustand.

Eine grundsätzliche Überprüfung der Klassifizierung aller Straßen in Wiesbaden steht erst in einigen Jahren an, die Anpassung der Einstufung einzelner Straßen soll jedoch bei Bedarf jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die Auswertung des Qualitätsmanagements und der Beschwerden des letzten Jahres machten nun eine kurzfristige Neuzuordnung der genannten neun Straßen notwendig.