20170711 120942 Thorsten Luettringhaus Wiesbaden HSK Notaufnahme 696x391 1
20170711 120942 Thorsten Luettringhaus Wiesbaden HSK Notaufnahme 696x391 1

Nachrichten Wiesbaden | Ab diesem Dienstag gilt ein Besuchsverbot für Besucherinnen und Besucher in allen Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen in Wiesbaden. Die Regelung gilt vorerst bis einschließlich zum 28. September. Das hat der Verwaltungsstab in einer Sitzung an diesem Montag beschlossen.


Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Gesundheitsdezernent dazu

„Diese Verfügung war der ausdrückliche Wunsch der Wiesbadener Akutkliniken und entstand in enger Abstimmung. Die Wiesbadener Klinken sahen sich angesichts der erneut steigenden Infektionszahlen in der Bevölkerung zu einer Rückkehr zum Besuchsverbot gezwungen. Dies wurde durch den Verwaltungsstab als ebenfalls sinnvoll erachtet und durch eine Allgemeinverfügung schließlich kurzfristig umgesetzt“, so Dr. Oliver Franz, Bürgermeister und Gesundheitsdezernent der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Die Allgemeinverfügung wurde erlassen, um Patientinnen und Patienten zu schützen und ein mögliches Eindringen des Coronavirus in die Einrichtungen zu verhindern. „Wir wissen, diese Situation ist sowohl für die Erkrankten als auch für die Angehörigen nicht schön, dient aber letztendlich dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser“, so Franz.

Es gibt allerdings Ausnahmen

In Absprache mit dem behandelnden Mediziner können einmalige Situationen des menschlichen Lebens weiterhin begleitet werden. Dazu gehört beispielsweise der Sterbeprozess oder die Aufklärung über eine schwerwiegende Diagnose. Auch bei Geburten darf eine Vertrauensperson während der gesamt Dauer anwesend sein. Anschließend darf die Mutter und das Neugeborene täglich maximal zwei Stunden lang von einer Person besucht werden. Der Besuch muss allerdings im Voraus bei der Klinikverwaltung angemeldet werden. Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht sind einzuhalten.

„Eine weitere Ausnahme ist, dass Eltern und Erziehungsberechtigte keine zeitliche Einschränkung bei Besuchen ihrer Kinder erfahren“, so Dr. Franz. Auch Personen, die ein besonderes Betreuungsbedürfnis haben, wie etwa Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen oder an Demenz Erkrankte, dürfen weiterhin in die Einrichtungen begleitet werden.

Folgende Personen dürfen zur Erledigung ihrer (Amts-)Geschäfte ebenfalls die Einrichtungen betreten:

  • Seelsorger
  • Betreuer
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Standesbeamte
  • Bestatter
  • Personen im Rahmen ihrer Behandlung in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach § 37b Abs. 2 SGB V
  • sonstige Personen, denen aus beruflichen oder therapeutischen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist

Keine weiteren Maßnahmen getroffen

Weitere Maßnahmen oder Verschärfungen, wie etwa ein Alkohol- und Betretungsverbote von Grünanlagen oder Plätzen, wurden nicht beschlossen. Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz appellieren allerdings an alle Wiesbadener überall dort eine Maske zu tragen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Beispielsweise in den öffentlichen Verkehrsmitteln.