wiesbaden marktkirche
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Nachrichten Hessen | Die Landesregierung in Hessen hat die Regelungen zur Corona-Krise aktualisiert. Somit dürfen sich Glaubensgemeinschaften ab dem 1. Mai wieder versammeln. Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind ebenfalls mit Auflagen ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Zudem wurde die Gültigkeit der getroffenen Verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zum 10. Mai 2020 verlängert.


Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte sind ab 1. Mai wieder möglich, wenn:

  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird.
  • Vom Mindestabstand ausgenommen sind nur Personen, die in einem Haushalt zusammenleben.
  • Gegenstände, wie beispielsweise das Kollekten-Körbchen, dürfen nicht entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
  • Geeignete Hygienemaßnahmen wie das Aufstellen von Desinfektionsspendern sind sicherzustellen.
  • Zudem müssen die Glaubensgemeinschaften die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen entsprechend am Versammlungsort gut sichtbar aushängen.

Für die Lockerung der Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen ab dem 4. Mai werden folgende Maßnahmen getroffen:

  • Die Einrichtungen müssen über ein individuelles Schutzkonzept verfügen. Nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne.
  • Um das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu minimieren, ist der Kreis der Besucher auf nahe Angehörige und enge Bezugspersonen begrenzt.
  • Nahen Angehörigen und engen Bezugspersonen wird der Besuch von einer Person pro Woche für eine Stunde gestattet.
  • Die Mindestabstände und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
  • Außerdem muss von den Besucherinnen und Besuchern eine entsprechende Maske (OP-Maske) getragen werden, die einen besseren Schutz bietet als eine sonst im öffentlichen Raum zulässigen Alltagsmasken.

Einkaufsgeschäfte Sonntags nur noch beschränkt geöffnet

Die Möglichkeit, auch an den Sonntagen einkaufen zu gehen, um das Personenaufkommen in den Einkaufsgeschäften an den Werktagen zu entzerren, wird auf die Zeit von 13 bis 18 Uhr beschränkt. An Feiertagen bleiben Geschäfte allerdings geschlossen.