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Die Grillplätze in und am Wald in Wiesbaden wurden bereits aufgrund der anhaltenden Trockenheit geschlossen. Es gilt aber auch weiterhin für die restlichen öffentlichen städtischen Grillplätze ein absolutes Grillverbot. Das gilt auch für Gasgrills oder ähnliche Grills. Ordnungskräfte werden die Plätze verstärkt kontrollieren und Waldbrandkontrollfahrten durchführen.


Dezernent Andreas Kowol

Aufgrund der außerordentlich hohen Waldbrandgefahr, die sicher noch einige Wochen anhalten wird, bittet der für den Stadtwald zuständige Dezernent Andreas Kowol die Bevölkerung um Verständnis und weist darauf hin, dass im Wald ganzjähriges Rauchverbot herrscht. „Achtlos weggeworfene Zigarettenkippen sowie Glasscherben können in kürzester Zeit zu einem verheerenden Waldbrand führen, der nicht nur katastrophal für die Natur wäre, sondern aufgrund der Dichte von Wald und Besiedlung in Wiesbaden auch schnell zu einem hohen Gefährdungspotential für Menschen werden könnte.“

Auch für Veranstalter gilt ein Verbot für die Nutzung von Feuerstellen und Kohlegrills. Ebenso ist das Grillen in Pavillons oder Zelten und die Nutzung sonstiger Hitzequellen auf Grasflächen untersagt. Food Trucks oder Anhänger mit festem Boden sind hiervon ausgenommen. Veranstalter müssen die Stellflächen ausreichend bewässern. Die Stellflächen anderer Fahrzeuge zum Auf- und Abbau sind ebenfalls ausreichend zu bewässern. Veranstalter müssen zusätzliche Löschmittel – zusätzliche Feuerlöscher, gefüllte Wassereimer – vorhalten. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu bewässern. Das Abbrennen von Feuerwerk/Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen sind mit dem Umweltamt abzustimmen. Gaststätten und Kleingärten in Waldnähe – unter bzw. bis 100 Meter Luftlinie – dürfen keine Feuer beziehungsweise Pyrotechnik entzünden. Feuerwehr und Forstdienststellen bitten die Bevölkerung weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit, Ordnungskräfte werden die Waldflächen verstärkt kontrollieren.

Die Bevölkerung wird gebeten, sämtliche Einfahrten in Feld und Wald freizuhalten, sie sind im Ernstfall unverzichtbare Rettungswege. Es wird gebeten, im Ernstfall mitzuhelfen und jedes Feuer sofort unter der Notrufnummer 112 der Feuerwehr zu melden und – wenn möglich – die Einsatzkräfte einzuweisen.


Warnstufe 4

  • Grillplätze und Feuerstellen im Wald sind gesperrt, es finden Kontrollen durch die Forstbehörde und Stadtpolizei statt.
  • Die ausgerufene Warnstufe gilt immer für eine Woche und wird Freitags um 8 Uhr durch das Grünflächenamt bekannt gegeben.
  • Hinweisbanner die auf ein sicheres Verhalten im Wald hinweisen, werden an den Haupteingängen der Grillplätze und Waldparkplätzen aufgehängt.
  • Maßnahmen bei Verstoß – mit Hinweis auf die Kostenübernahe von Feuerwehreinsätzen
    Gaststätten und Kleingärten im Abstand von 100 Metern (oder weniger) zum Waldrand dürfen kein Feuer und auch keine Pyrotechnik entzünden.
  • Im Wald gilt das ganze Jahr ein Rauchverbot.
    Öffentlichkeit
  • Ob öffentliche Veranstaltungen im Freien stattfinden dürfen, muss im Einzelfall durch die Ordnungsbehörde entschieden werden.
  • Gas- oder Elektrogrills dürfen nur betrieben werden, wenn sie auf einem asphaltierten oder gepflasterten Untergrund stehen und mindestens ein Abstand von 2,5 Metern zu brennbaren Gegenständen – Gräser, Büsche, Bäume etc. – eingehalten wird.
  • Neben Holzkohlegrills ist auch die Nutzung von sonstigen Hitzequellen – Fritteusen, Reiskocher etc. – auf Grasflächen verboten.
  • In Pavillons oder Zelten ist das Grillen grundsätzlich untersagt.
  • Jeder Koch-, Brat- oder Grillstand muss zusätzlich zu dem vorgeschriebenen 6-Liter Feuerlöscher einen Wasserfeuerlöscher 9-Liter oder alternativ einen gefüllten 10-Liter Wassereimer vorweisen.
  • An allen weiteren Ständen sind gefüllte Wassereimer (10 Liter) zu positionieren.
  • Food Trucks oder Anhänger mit festem Boden sind von der Regelung ausgenommen. Die Stellflächen der Food Trucks sind vor dem Befahren ausreichend zu bewässern.
    Die Stellflächen der Fahrzeuge zum Auf- und Abbau sind im Vorfeld ebenfalls ausreichend zu bewässern.
  • Der Veranstalter hat in jedem Fall zusätzliche Löschmittel – Wasserfeuerlöscher 9-Liter, Gartenschläuche etc. – bereit zu halten. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu wässern. Jedoch frühzeitig genug, damit der aufsteigende Wasserdampf die Besucher nicht unnötig kreislaufmäßig belastet.
  • Keine gewollten Abbrände von Garrtenabfällen.
  • Keine Genehmigung von Feuerwerken (Einzelfallentscheidung)

Erweiterung Warnstufe 5

  • Bei der Warnstufe 5, der höchsten Warnstufe, sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Warnstufen 3 und 4 weitere wichtige Maßnahmen erforderlich, Veranstaltungen mit Koch- und Bratständen, sowie Grills sind grundsätzlich verboten.

    Grillplätze und Feuerstellen im Wald sind gesperrt, es finden Kontrollen durch die Forstbehörde und Stadtpolizei statt.

  • Die ausgerufene Warnstufe gilt immer für eine Woche und wird Freitags um 8 Uhr durch das Grünflächenamt bekannt gegeben.
  • Hinweisbanner die auf ein sicheres Verhalten im Wald hinweisen, werden an den Haupteingängen der Grillplätze und Waldparkplätzen aufgehängt.
  • Maßnahmen bei Verstoß…… mit Hinweis auf die Kostenübernahe von Feuerwehreinsätzen
    Gaststätten und Kleingärten im Abstand von 100 Metern (oder weniger) zum Waldrand dürfen kein Feuer und auch keine Pyrotechnik entzünden.
  • Der Waldbrandalarmplan tritt in Kraft. Ein Einsatzstab der Gefahrenabwehrbehörden wird einberufen.
  • Einzelfallentscheidung ob öffentliche Veranstaltungen mit Koch- und Bratständen noch genehmigt werden durch die Ordnungsbehörde.
  • Keine gewollten Abbrände von Gartenabfällen.
  • Keine Genehmigung von Feuerwerken mehr.
  • Kein Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich im Abstand von 100 Metern (oder weniger) zum Waldrand.