Waldbrand
Waldbrand

Nachrichten Wiesbaden | In der Stadt Wiesbaden gilt nun die Waldbrand-Warnstufe 4. Nachdem die Grillplätze in und am Wald bereits aufgrund der anhaltenden Trockenheit geschlossen wurden, gilt auch für die restlichen öffentlichen Grillplätze ein absolutes Grillverbot. Das Verbot gilt auch für Gasgrills oder ähnliche Grills. Ordnungskräfte werden die Plätze vermehrt kontrollieren.


Folgende Regelungen gelten:

Auch für Veranstalter gilt ein Grillverbot für Kohlegrills und auch das Grillen in Pavillons oder Zelten ist nicht gestattet. Foodtrucks oder Anhänger mit festem Boden sind hiervon ausgenommen. Eine gute Alternative zum Grillen ist das Sous Vide-Garen, bei der Fleisch bei relativ niedrigen Temperaturen gegart werden.

Für Veranstalter gelten folgende Regelungen:

  • Veranstalter müssen die Stellflächen ausreichend bewässern
  • Die Stellflächen anderer Fahrzeuge zum Auf- und Abbau sind ebenfalls ausreichend zu bewässern.
  • Veranstalter müssen zusätzliche Löschmittel – zusätzliche Feuerlöscher, gefüllte Wassereimer – vorhalten.
  • Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu bewässern.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk/Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten (Ausnahmen sind mit dem Umweltamt abzustimmen)
  • Gaststätten und Kleingärten in Waldnähe (100 Meter Luftlinie) dürfen keine Feuer beziehungsweise Pyrotechnik entzünden.

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) beschreibt das meteorologische Potenzial für die Gefährdung durch Waldbrand. Die Brandgefahr wird in fünf Gefahrenstufen angezeigt: Stufe 1 beedeutet sehr geringe Gefahr, Stufe 5 heißt sehr hohe Gefahr. In der Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen, in Stufe 4 gilt eine generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen und in der Stufe 5 gelten neben dem Grillverbot strenge Auflagen für Veranstalter.