Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 13. März 2024 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sportgreen Retail UG, ansässig in der Rüdesheimer Straße 38 in Geisenheim, eröffnet. Die Firma, vertreten durch Gesellschafterin Christina Kiegele, befindet sich nun offiziell in einem Insolvenzstatus. Rechtsanwalt Andreas von Römer von der Kanzlei fluck | von römer | rechtsanwälte in Wiesbaden wurde zum Insolvenzverwalter ernannt.

Forderungen sind anzumelden

Die Gläubiger des Unternehmens sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 der Insolvenzordnung (InsO) bis spätestens zum 04. Juni 2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung muss den formalen Anforderungen des § 174 InsO genügen, um berücksichtigt werden zu können. Zudem sollen Gläubiger, die Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin innehaben, diese unverzüglich dem Insolvenzverwalter mitteilen. Es ist wichtig, den Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht besteht, präzise zu benennen sowie Art, Entstehungsgrund und die gesicherte Forderung genau zu spezifizieren. Bei Nichtbeachtung oder Verzögerung der Mitteilung drohen den betroffenen Gläubigern Haftungsansprüche für entstandene Schäden gemäß § 28 Abs. 2 InsO.

Verpflichtungen

Des Weiteren werden Personen, die der Sportgreen Retail UG gegenüber verpflichtet sind, dazu aufgerufen, ihre Leistungen nicht mehr an das Unternehmen, sondern direkt an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Dies folgt der Regelung des § 28 Abs. 3 InsO und soll die ordnungsgemäße Abwicklung der Insolvenzmasse sicherstellen.

Das Insolvenzverfahren wird schriftlich durchgeführt, entsprechend der Vorgabe des § 5 Abs. 2 Satz 1 InsO. Betroffene und Interessierte werden gebeten, sich für weitere Informationen und Formalitäten direkt an den Insolvenzverwalter zu wenden. Kontaktdaten: Rechtsanwalt Andreas von Römer, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, Telefon: 0611 732 99 60, Fax: 0611 732 99 6111, E-Mail: info@fluck-vonroemer.de.