Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat sich nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld mit den Ergebnissen zufrieden gezeigt: „Der Kompromiss kann sich sehen lassen. Ich halte das Ergebnis für einen großen Erfolg des Föderalismus. In dieser Form ist das Bürgergeld akzeptabel. Das Wichtigste aus meiner Sicht: Es gibt keine Schonfrist (Vertrauenszeit) mehr für diejenigen, die sich vom Staat nur fördern, aber nicht fordern lassen wollen.
Sanktionen und Leistungsminderungen
Maßvolle Sanktionen, also Leistungsminderungen um zehn Prozent, sind schon bei der ersten Pflichtverletzung möglich; sie lassen sich auf bis zu 30 Prozent nach der dritten Pflichtverletzung steigern. Zweitens wird die Karenzzeit von ursprünglich zwei Jahren auf ein Jahr halbiert. Das bedeutet, dass das jeweilige Vermögen der Leistungsbezieher schon nach einem Jahr berücksichtigt wird. Und drittens wird das Schonvermögen deutlich reduziert. Dieses wird beim Leistungsbezieher von 60.000 Euro auf 40.000 Euro verringert. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es nun 15.000 Euro, statt der ursprünglich geplanten 30.000 Euro Schonvermögen.
Auf der anderen Seite bleiben auch neue, richtige Akzente des ursprünglichen Gesetzentwurfs erhalten, vor allem der Vorrang für Weiterbildung und Qualifikation sowie das auf Kooperation angelegte Zusammenarbeiten in den Jobcentern inklusive Schlichtungsmechanismus.
Mit diesem Ergebnis des Vermittlungsausschusses beweisen die Regierungschefs der Länder und die Abgeordneten des Bundestags einmal mehr, dass sie handlungsfähig und kompromissbereit um die besten Lösungen für Deutschland ringen. Der Föderalismus war als Korrektiv ein weiteres Mal hilfreich und nicht hinderlich. Wir haben verantwortungsbewusst miteinander verhandelt und gemeinsam eine akzeptable Lösung für die Menschen gefunden.“