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Zur erneut aufgeflammten Debatte über die finanzielle Belastung von Vereinen bei Veranstaltungen äußerte sich Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende am Mittwochabend, 7. Februar, in der Stadtverordnetenversammlung: „Nachdem es im vergangenen Jahr gelungen ist, die Verfahren für Brauchtumsveranstaltungen deutlich zu vereinfachen, geht es im nächsten Schritt um die finanzielle Entlastung der Veranstalter, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen. Das ist das Ziel: Alle Besucherinnen und Besucher von Volkfesten sollen sich sicher fühlen können, was auch im Sinne der Veranstalter ist, denn es geht immer auch um deren Haftung. Und diese Sicherheit wollen wir zu Bedingungen gewährleisten, die für die austragenden Vereine finanziell erträglich sind.“

Mende sagte weiter, dass die Feuerwehr Wiesbaden vor allem plane, den Aufwand für Brandsicherheitsdienste zu reduzieren, was eine spürbare Entlastung der Veranstalter zur Folge habe.

Zum Hintergrund der geltenden Satzung für den gebührenpflichtigen Teil der Leistungen der Feuerwehr Wiesbaden, erklärte Mende, dass diese Satzung am 10. Dezember 2020 einstimmig in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden sei. Die Satzung beruhe auf der Mustersatzung des Hessischen Städtetags und habe die Anforderung erfüllt, realistische Gebühren für den Aufwand der Feuerwehr zu erheben. Die Feuerwehr – und damit auch die Freiwillige Feuerwehr – sei eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die mit erheblichen Mitteln aus dem kommunalen Haushalt finanziert werde.

Zuvor hatte bereits im Jahr 2018 – ein Jahr vor Amtsantritt Mendes – ein Revisionsbericht dringenden Handlungsbedarf beschrieben, weil die Gebührensätze seit 2004 nicht angepasst worden seien und nicht kostendeckend festgesetzt waren. Im Revisionsausschuss sei mehrfach nachdrücklich und zurecht die Umsetzung der Ergebnisse des Revisionsberichts angemahnt worden. Schließlich mahne auch der Rechnungshof regelmäßig die Kommunen, Gebührenordnungen aktuell zu halten und nicht auf Einnahmen zu verzichten. So fordert der Hessische Rechnungshof im jüngst veröffentlichten Konsolidierungsbericht: „Feuerwehr-Gebührensatzungen auf Grundlage einer Gebührenkalkulation in regelmäßigen Abständen an die Kostenentwicklung anpassen, um rechtssicher Gebührenbescheide erstellen zu können.“

Prüfung einer Reduzierung der Gebührensätze

Zwischenzeitlich hätten die Feuerwehr und das Rechtsamt auf Bitte des Oberbürgermeisters mehrfach intensiv geprüft, ob eine Reduzierung der Gebührensätze für Brauchtumsveranstaltungen oder gemeinnützige Veranstalter rechtlich möglich sei. Die Prüfung habe ergeben, dass entsprechende Nachlässe nicht durch das Hessische Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetz gedeckt seien und eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung unzulässig sei. „Das ist aus meiner Sicht ein Webfehler im hessischen Landesgesetz – es wäre gut, wenn wir hier Ausnahmen analog zum Kommunalabgabengesetz vorsehen dürften, aber wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Deswegen werde ich in dieser Angelegenheit auf den neuen hessischen Innenminister Dr. Poseck (CDU) zugehen – über eine Unterstützung dieser Initiative seitens der gesamten Stadtverordnetenversammlung würde ich mich freuen“, sagte Mende.

Auch werde in entsprechenden Fällen geprüft, ob eine Niederschlagung oder Minderung von Gebühren von bereits ergangenen Bescheiden möglich sei. Dafür müssten die Vereine allerdings konkrete und begründete Anträge stellen. Dabei müsse dann aber die gesamte wirtschaftliche Situation der Veranstalter betrachtet werden auch im Hinblick auf ihre Einnahmesituation.