Eine gesetzlich verankerte unabhängige Prüfung kann vor allem Kleinkinder besser vor fehlerhaftem Spielzeug schützen. Zugleich sind erweiterte Vorgaben notwendig, um Gefahren durch vernetzte und mit Künstlicher Intelligenz ausgestattete Spielwaren vorzubeugen.
Gesundheitsschädliche Farben, scharfe Kanten – und inzwischen auch Datendiebstahl oder Cyberangriffe:
Fehlerhaftes oder vernetztes Spielzeug birgt beträchtliche Risiken. Kinder können sich verletzen und von „Smart Toys“ mit digitalen Funktionen abgehört oder manipuliert werden. „Vor allem kleine Kinder können nicht einschätzen, wo Gefahren lauern“, sagt Daniel Pflumm, Referent Produktregulierung und Digitalisierung beim TÜV-Verband. „Sie müssen besonders gut geschützt werden.“ Der TÜV-Verband fordert deshalb eine gesetzlich verankerte Drittprüfung bei Spielzeug für Kinder bis 3 Jahre und für vernetztes Spielzeug mit digitalen Funktionen. Die Kontrollen müssen von unabhängigen Prüforganisationen durchgeführt werden. Unbedenkliche Spielwaren erhalten nach der Prüfung durch eine unabhängige Institution ein entsprechendes Zertifikat.
Der TÜV-Verband verweist auf die USA, die nach einem Skandal um Mattel die Drittprüfungs-Pflicht eingeführt haben. In den Jahren 2006 und 2007 hatte der Hersteller Spielzeug verkauft, das giftige Bleifarbe enthielt. „Die Produktrückrufe sind in den USA nach Einführung der Regelung deutlich zurückgegangen“, sagt Pflumm. Den Weg zur verpflichtenden Drittprüfung in Europa könnte die EU-Kommission ebnen. Sie prüft derzeit, ob die im Jahr 2009 in Kraft getretene EU-Spielzeugrichtlinie überarbeitet werden soll. Nach ersten Konsultationen spiele die Drittprüfung allerdings noch keine Rolle, erläutert Pflumm.
Hersteller in der Verantwortung
Um einen hohen Schutz für Kinder zu gewährleisten, ist laut Pflumm eine zweistufige unabhängige Prüfung die beste Lösung. Auf die Bewertung der Sicherheit von Prototypen folgt dann eine Überwachung der Produktion. Nach diesem Prinzip wird das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) von Prüforganisationen wie den TÜV-Unternehmen vergeben. „Hersteller von minderwertigen oder gefälschten Produkten melden sich für eine GS-Prüfung gar nicht erst an“, sagt Pflumm. Die Hersteller, Importeure oder Händler sind dafür verantwortlich, dass sie nur gesetzeskonforme Produkte vermarkten. Also auch für die Konformitätsbewertung ihrer Produkte. Indem sie die CE-Kennzeichnung anbringen, geben sie an, dass sie ihre Produkte mit den Vorgaben der EU-Spielzeugrichtlinie in Einklang gebracht haben.“ Die Zahlen des „EU Safety Gate“ sprechen eine andere Sprache und untermauern den Bedarf an höheren Sicherheitsstandards. Beim EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte war Spielzeug 2020 mit 27 Prozent die am häufigsten gemeldete Kategorie. 2021 bedeutete ein Anteil von 19 Prozent Rang zwei.
Digitale Sicherheit rückt in den Fokus
Als zunehmend drängende Frage sieht TÜV-Experte Pflumm den gesetzlichen Umgang mit vernetzten Spielzeugen, die mit dem Internet verbunden sind oder Künstliche Intelligenz nutzen. Als „unerlaubte funkfähige Sendeanlage“ hatte die Bundesnetzagentur die mit einem Mikrofon ausgestattete Puppe „My Friend Cayla“ 2017 mit einem Verkaufsverbot belegt. „Gerade von Spielzeug als Spionagegerät gehen Gefahren aus“, warnte die Behörde damals in einer Mitteilung. Bislang hat es die EU-Kommission laut Pflumm versäumt, ihre Richtlinie mit Blick auf Spielzeug mit digitalen Funktionen zu aktualisieren: „Wir müssen den Begriff der Produktsicherheit neu definieren. Ein Produkt ist in der digitalen Welt nicht nur dann sicher, wenn es niemanden verletzt. Es muss sichergestellt werden, dass die Produkte ausreichend vor Cyberangriffen geschützt sind und die Privatsphäre der Nutzer:innen nicht verletzt wird.“ Das gelte beispielsweise für Fahrzeuge, Maschinen, Elektronikgeräte und auch für Spielzeug.
Für mehr digitale Sicherheit im Kinderzimmer sorgen – diese Forderung unterstützen auch die Verbraucher:innen. In einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands gaben 71 Prozent der Befragten an, dass ihnen die unabhängige Prüfung eines smarten Kuscheltiers mit Künstlicher Intelligenz wichtig oder sogar sehr wichtig ist. Dagegen hielten 18 Prozent eine unabhängige Prüfung für (eher) unwichtig und 12 Prozent hatten keine Meinung. „Die EU-Kommission sollte in der Spielzeugrichtlinie die Weichen in Richtung digitaler Sicherheit und unabhängiger Prüfungen stellen“, sagt Daniel Pflumm. Das sei auch im Interesse der Industrie. Die führenden Spielzeugproduzenten arbeiteten ohnehin nach hohen Maßstäben. Höhere gesetzliche Anforderungen würden gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle schaffen.
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Statista im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 16 Jahren in Deutschland. Die Befragung ist repräsentativ für die Gesamtbevölkerung. Sie wurde im August 2021 durchgeführt. Die Frage lautete: „Ein so genanntes smartes Kuscheltier wird damit beworben, mithilfe von künstlicher Intelligenz ein Kind beim Lernen zu unterstützen: Es kann Fragen beantworten und passt sich dem Lernfortschritt des Kindes an. Wie wichtig wäre es Ihnen, dass die Künstliche Intelligenz des Kuscheltieres von einer herstellerunabhängigen Organisation in Bezug auf digitale Sicherheit und Datenschutz überprüft wurde?“