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Am Freitagnachmittag (29. April 2022) wurde gegen 16.45 Uhr deutscher Zeit das Urteil gegen die Tennis-Legende, Boris Becker, verkündet. Becker ist im Rahmen des Prozesses wegen Insolvenzverschleppung gegen ihn zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Bei guter Führung kann er allerdings die Hälfte der Strafe auf Bewährung absitzen.


Schuldig in vier Anklagepunkten

Dass Becker schuldig ist, entschied die Jury am Southwark Crown Court in London bereits am Freitag, den 8. April 2022. Die Geschworenen sprachen den Tennis-Star in vier von 24 Anklagepunkten schuldig.

Für diese Vorwürfe wurde Boris Becker schuldig gesprochen:

Anklagepunkt 4: Becker soll nach seiner Bankrotterklärung am 21. Juni 2017 große Summen auf andere Konten überwiesen haben.

Anklagepunkt 10: Becker soll der Insolvenzbehörde eine Immobilie mit der Adresse „Im Schilling“ in seiner Heimatstadt in Leimen verheimlicht haben. Dabei handelt es sich um sein Elternhaus.

Anklagepunkt 13: Becker soll ein Darlehen der Bank Alpinum in Lichtenstein in Höhe von 825 000 Euro für das Haus „Im Schilling“ in Leimen verschwiegen haben.

Anklagepunkt 14: Becker soll 75.000 Aktien der Firma Breaking Data Corp verschwiegen haben.