Eigentlich sollte es selbstverständlich sein – Rauchen im Auto wenn Kinder dabei sind ist ein NoGo. Ab immer wieder sieht man Fahrzeuge, in denen Kinder auf der Rückbank sitzen und vorne Erwachsene genüsslich ihre Zigarette rauchen.

Jetzt haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, um dieses verantwortungslose Verhalten zu unterbinden

So soll das Rauchen im Auto unter Strafe gestellt werden, sobald Kinder und Schwangere mitfahren. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein Bußgeld in Höhe von 500 bis 3.000 Euro verhängt werden kann.

Schadstoffkonzentration fünf mal so hoch wie in einer Bar

Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrum belegen, dass die Schadstoffkonzentration in einem verrauchten fünf Mal so hoch ist, wie in einer verrauchten Bar.

Auch die Bundesärztekammer findet die Initiative längst überfällig. Es gibt kaum eine Räumlichkeit, in der die Schadstoffkonzentration in der Luft so hoch ist wie in einem Auto. Als eines der höchsten Risiken für Säuglinge, die dem blauen Dunst im Auto ausgesetzt werden, ist unter anderem der plötzliche Kindstod.

In einigen Nachbarländern Deutschlands gilt bereits striktes Rauchverbot, wenn Minderjährige im Auto mitfahren. Hierzu gehören neben Großbritannien, Italien, Griechenland, Österreich auch Frankreich.

Problem bei der Umsetzung

Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft (GdP) gibt jedoch zu bedenken, dass die notwendigen Kontrollen, aufgrund des eklatanten Personalmangels nicht ausreichend zu bewerkstelligen seien. Für Malchow reiche prinzipielle ein Blick in die Straßenverkehrsordnung, in der schon vorgegeben sei, dass niemand anderes geschädigt oder gefährdet werden darf.

Für den Ulmer Lungenfacharzt Michael Barczok sei das Rauchen im Auto generell problematisch und sollte grundsätzlich unterlassen werden.  Barczok, der auch gleichzeitig Sprecher des Bundesverbandes der Pneumologen ist, sieht jedoch Schwierigkeiten, solche Verhaltensänderungen durch gesetzliche Regelungen im eher privaten Bereich zu erzwingen.

„Würde man dem Begriff der Körperverletzung dafür gelten lassen, bräuchte man kein spezielles Gesetz, sondern müsste sich nur auf die geltende Regelung berufen“, meint der Facharzt. Denn nichts Anderes stellt die Tatsache dar, dass in geschlossenen Räumen im Beisein von Kindern geraucht wird.