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Das saarländische Kabinett hat eine Verordnung erlassen, nach der jeder für 14 Tage in Quarantäne muss, der aus dem Ausland ins Saarland einreist – oder aus dem Ausland zurückkehrt. Das gilt aber laut Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) nicht für Pendler und persönliche Härtefälle. Wer einreist, soll zudem verpflichtet werden, Symptome zu melden.

„Jeder, der aus dem Ausland einreist, stellt zunächst eine potentielle Gefahr für die Weiterverbreitung des Coronavirus dar“, sagt Bachmann. Daher habe das Kabinett ihrem Entwurf zu einer Verordnung zugestimmt. Demnach soll sich jeder Rückreisende aus dem Ausland ebenso jeder neu Einreisende für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Wenn dies zuhause nicht möglich ist, dann soll der Betroffene in eine „geeignete Unterkunft“. Für diese Zeit sind Besuche Dritter nicht gestattet.

Allerdings beruht die saarländische Wirtschaft auf vielen Pendlern, die zwischen dem Saarland und Frankreich beziehungsweise Luxemburg verkehren. Sie sind laut Bachmann von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne ausgenommen. Dann, wenn sie in den Bereichen arbeiten: Versorgung der Menschen mit Waren, Dienstleistungen oder Wirtschaftsleistungen. Auch gilt es für Mitarbeiter des Gesundheitswesens.

Soziale Aspekte würden ebenfalls berücksichtigt, kündigt Bachmann an. Wenn sich zum Beispiel Eltern das Sorgerecht teilten, aber auf unterschiedlichen Seiten der Grenze leben, dann sollen auch sie von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen werden – so lange sie keine Symptome zeigen.