Deutschlands Bundesinnenministerin, Nancy Faeser (SPD), hat am Donnerstag, den 2. November 2023, das pro-palästinensische Netzwerk Samidoun und die islamistische Palästinenserorganisation Hamas verboten. Dies erfolgte, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bereits vor drei Wochen ein Verbot angekündigt hatte, was zu gewisser Verwunderung führte. In der Regel werden solche Verbote erst bei ihrer Durchsetzung öffentlich gemacht, um den Sicherheitsbehörden nicht den Überraschungsmoment zu nehmen.

Terroranschläge seit den 1970er Jahren

Das Netzwerk Samidoun, bekannt als das „Palästinensische Gefangenensolidaritätsnetzwerk“, hat Verbindungen zur Terror-Gruppe PLFP („Volksfront zur Befreiung Palästinas“). Diese ursprünglich sozialistische Organisation verübte seit den 1970er Jahren Terroranschläge, einschließlich solcher gegen Deutschland. Ein tragisches Beispiel ist die Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ im Jahr 1977, bei der über 80 Passagiere betroffen waren.

Was bedeuten die Verbote?

Durch das Vereinsverbot ist es Samidoun ab sofort untersagt, aktiv zu werden oder Versammlungen zu organisieren. Auch dürfen keine Samidoun-Kennzeichen mehr verwendet werden. Behörden können zudem das Organisationsvermögen beschlagnahmen. Sollten dennoch Treffen oder Organisationen von Terror-Unterstützern stattfinden, machen sich die Teilnehmer strafbar.

Im Fall der Hamas hat Ministerin Faeser ein sogenanntes Betätigungsverbot erlassen. Dies liegt daran, dass die Hamas keine inländische Vereinigung wie Samidoun ist, sondern eine ausländische Organisation. Das deutsche Vereinsrecht sieht in solchen Fällen ein Betätigungsverbot vor, mit denselben Konsequenzen wie bei einem Vereinsverbot. Die Hamas werden seit Jahren in der EU und Deutschland als Terrororganisation eingestuft.