Nachrichten Überregional | An diesem Mittwoch will Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Pläne mit den Ministerpräsidenten besprechen. Die jüngste Konferenz mit den Ministerpräsidenten verlief für die Kanzlerin frustrierend. Nach mehreren Medienberichten soll ein zweiter Lockdown ab dem 4. November anstehen. Nach der Beschlussvorlage der Kanzlerin sollen die Maßnahmen ab dem 4. November bundesweit gelten und bis Ende November bestehen bleiben.


Der Lockdown-Plan der Bundeskanzlerin

  • Die Gastronomie: Die gesamte Gastrobranche soll ab dem 4. November geschlossen werden. Ausgenommen sind nach Plänen der Bundeskanzlerin die Lieferdienste und die kontaktfreie Abholung an der Gastronomie
  • Kultur und Freizeit: Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten sollen bundesweit verboten werden. Der Besuch im Theater oder auch im Kino soll ab dem 4. November untersagt werden. Indoor-Spielparks, Freizeitparks sollen ebenfalls geschlossen werden. Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder und Bordelle sollen geschlossen, alle Unterhaltungsveranstaltungen und auch Märkte untersagt werden.
  • Übernachtungen in Deutschland: Übernachtungen in Pensionen oder Hotels werden nur noch aus beruflichen oder in dringenden Notfällen gestattet werden. Es darf sich hierbei nicht um eine touristische Reise handeln.
  • Der Einzelhandel: Der Einzelhandel darf unter strengen Hygiene-Auflagen geöffnet bleiben. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass sich pro 25 Quadratmeter nur ein Kunde in den Räumlichkeiten aufhält. Eingangs- und Ausgangskontrollen sollen verpflichtend sein.
  • Körperpflege Dienstleistungen: Dienstleistungen aus dem Körperpflegebereich sollen geschlossen werden. Das würde Kosmetikstudios sowie Nagelstudios betreffen. Friseurgeschäfte dürfen unter Auflagen öffnen.
  • Kontakte: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts erlaubt. Verstöße sollen stark sanktioniert werden.
  • Schulen und Kindergärten sollen vorerst geöffnet bleiben.