Am morgigen Mittwoch (03.03.2021) treffen sich die Ländervertreter wieder mit der Kanzlerin zum nächsten Corona-Gipfel. Auf der Tagesordnung steht, wie weit der bestehende Lockdown gelockert werden kann. Generell soll der Lockdown jedoch bis zum 28. März bestehen bleiben.


Beschlüsse bleiben bis 28. März 2021 bestehen

„Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft“, heißt es in dem Entwurf.

In einem Vierstufenplan sollen jedoch weitere Lockerungen beschlossen werden. So soll es, entgegen dem Vorgehen im vergangenen Jahr, möglich sein, zu Ostern Verwandte besuchen zu dürfen.

Private Treffen erweitert

In einem Entwurf ist vorgesehen, dass private Treffen mit zwei Haushalten, jedoch bis maximal fünf Personen erlaubt sein soll. Im aktuellen Beschluss darf sich nur ein Hausstand mit maximal einer weiteren Person treffen.

Eine zusätzliche Erweiterung sieht vor, dass in Regionen, die eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 vorweist oder die Neuinfektion unter 50 pro Woche liegt, die Möglichkeit von privaten Zusammenkünften noch mehr erweitert werden kann. Hier soll dann ein Zusammentreffen von zwei weiteren Haushalten auf den Eigenen mit bis zu 10 Personen möglich sein.

Schutzwoche vor Ostern

„Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage hat eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden können“, so steht es in dem Entwurf. So soll es auch für die Osterfeiertage eine Sonderregelung geben. Nach den Plänen sollen über die Osterfeiertage Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein. Bei dieser Regelung zählen Kinder bis 14 Jahren nicht mit.

Es wird angeraten vor dem Familientreffen eine sogenannte „Schutzwoche“ einzulegen. Gemeint ist damit, dass die Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Ostern auf ein absolutes Minimum geschraubt werden soll und vor dem Familientreffen von möglichen Corona-Testangeboten Gebrauch gemacht werden sollte.

Ob ein Osterurlaub möglich sein wird, ist in dem Beschluss nicht zu finden. Einzig ein Appell, dass auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland verzichtet werden soll, findet sich in dem Entwurf. Weitere Öffnungsschritte sollen in der nächsten Bund-Länder-Konferenz beraten werden, die voraussichtlich am 24. März stattfindet.

Zweiter Öffnungsschritt

Da das Thema Schulöffnungen Ländersache ist, wurde dieses Thema scheinbar komplett ausgeklammert und ist in dem aktuellen Entwurf nicht zu finden.

Bereits vor drei Wochen gab es Beschlüsse zur Öffnung von Kitas, Grundschulen und Friseuren. In einem „zweiten Öffnungsschritt“ soll nun beschlossen werden, dass Buchhandlungen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte in allen Bundesländern wieder öffnen dürfen. Da dies in einigen Bundesländern bereits schon möglich ist, soll es lediglich eine Angleichung für alle Bundesländer sein.

Für „körpernahe Dienstleistungsbetriebe“ sowie Fahr- und Flugschulen gilt dann, dass die Inanspruchnahme einen tagesaktuellen Corona-Test voraussetzt.

Dritter und vierter Öffnungsschritt bei Inzidenzwert 35

Bei einem Inzidenzwert von unter 35 pro 100.000 Einwohnern soll dann ein „dritter Öffnungsschritt“ möglich sein. Hier könnten dann Geschäfte, Museen und Zoos öffnen. Ebenso soll dann kontaktfreier Sport an der frischen Luft in Gruppen von bis zu zehn Menschen  erlaubt werden.

Sollte der Inzidenzwert über einen Zeitraum von 14 Tagen dauerhaft unter 35 liegen, würde der „vierte Öffnungsschritt“ greifen. Hier könnte dann die Außengastronomie wieder ihren Betrieb aufnehmen. Ebenfalls öffnen könnten dann Kinos und Theaterbetriebe. Die sportlichen Aktivitäten im Außenbereich würde auf den Kontaktsport erweitert und kontaktloser Sport könne dann auch im Innenbereich stattfinden.

Ob und inwieweit alle Ideen der Beschlussvorlage umgesetzt werden, bleibt jedoch dahingestellt. In einigen Bereichen gibt es im Vorfeld heftige Diskussionen.