Die Jobcenter, Arbeitsagenturen und Familienkassen sind in der aktuellen Situation darauf bedacht, die Geldleistungen weiterhin auszuzahlen. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet werden kann, wird es ab diesem Donnerstag keinen offenen Zugang für Kunden mehr zu den Gebäuden geben. Diese Maßnahme soll dem Schutz der Mitarbeiter und der Kunden dienen.


Termine müssen nicht abgesagt werden

Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt. Vereinbarte Termine müssen nicht abgesagt werden, dadurch entstehen keine Nachteile oder Sanktionen. Zudem werden gesetzte Fristen vorerst ausgesetzt. Wenn sich diese Regelungen wieder ändern, werden Kundinnen und Kunden früh genug darüber informiert.

Für dringende Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Sobald diese Möglichkeiten bestehen, wird über regionale Medien und Aushänge darüber berichtet.

Lokale Rufnummern werden eingerichtet

Die zentralen Rufnummern der Arbeitsagenturen und Jobcenter sind derzeit schwer erreichbar. Daher werden lokale Telefonnummern von den Behörden eingerichtet. Auch hier wird möglichst zeitnah über die Medien und Aushänge sowie auf der Homepage www.arbeitsagentur.de darüber informiert.