Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt rechtliche Schritte gegen die Pläne der Berliner CDU an, zahlreiche Anordnungen von Tempo 30 in der Hauptstadt wieder abzuschaffen. Wie gestern bekannt wurde, planen die CDU-Fraktion und Verkehrssenatorin Manja Schreiner an rund 30 Hauptstraßen in Berlin wieder Tempo 50 statt Tempo 30 einzuführen. Viele der Tempo-30-Anordnungen hatte die DUH eigens mit ihrer Klage auf Saubere Luft gegen das Land Berlin erstritten. Diese wurden in den rechtsverbindlichen Luftreinhalteplan aufgenommen. Mit der Abschaffung von Tempo 30 nimmt die Berliner CDU nicht nur eine Verschlechterung der Luftqualität, sondern auch mehr Verkehrstote in Kauf.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Ich bin entsetzt, wie die CDU und Verkehrssenatorin Schreiner Berlin direkt zu Jahresbeginn verkehrspolitisch ins letzte Jahrhundert katapultieren wollen. Eine Abschaffung unzähliger Tempo-30-Anordnungen nimmt mutwillig weitere Verkehrstote in Kauf und verhöhnt die Angehörigen der Menschen, die schon in diesem Jahr an Tempo-50-Raserstrecken getötet wurden. Wenn ich an die toten und verletzten Fußgänger denke, ist es für mich unverständlich, wie man eine Politik des Autofetischismus betreiben kann.“

„Während andere deutsche Städte wie Frankfurt und Stuttgart zum Teil Tempo 20 einführen, soll in Berlin die Uhr zurückgedreht werden. Dabei zeigen die inzwischen verbesserten Luftqualitätswerte: Das Tempolimit wirkt! Die wirksame Maßnahme jetzt einzukassieren, treibt die Luftschadstoffbelastung wieder in die Höhe und macht Menschen krank. Denn besonders an stark befahrenen Straßen liegt die Stickstoffdioxidbelastung schon jetzt weit über den von der WHO empfohlenen Grenzwerten. Eine Abschwächung des Luftreinhalteplans zu einem Luftverschmutzungsplan werden wir mit allen juristischen Mitteln verhindern.“

Die Abschaffung von Tempo 30 stellt eine immense Gefahr für die Verkehrssicherheit dar und gefährdet auch die Einhaltung der ohnehin zu laschen Grenzwerte für Luftschadstoffe. Zudem sind die Pläne der Berliner CDU klar rechtswidrig, erst im Dezember 2023 hat das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage gegen Tempo 30 auf der Leipziger Straße abgewiesen. Hauptgrund dafür ist, dass das Land Berlin an die Einhaltung des Luftreinhalteplans gebunden sei. Der darin festgelegte Grenzwert für das Dieselabgasgift NO2 konnte erst durch Tempo 30 eingehalten werden, weshalb eine Aufhebung nicht in Frage kam.