Jerusalema Screenshot
Jerusalema Screenshot

Seit Monaten ist er ein Hype im Netz und animiert Gruppen, Vereine und auch Mitglieder von behördlichen Organisationen, wie zum Beispiel Polizei und Feuerwehr oder auch Rettungsdienste, zu dem Song zu Tanzen. Jerusalema ist schlechthin die Gute-Laune-Hymne während der schweren Corona-Zeit. Doch jetzt wird wohl bei vielen die gute Laune in Wut kippen.


Nachträglich Lizenzgebühren gefordert

Die Warner Music Group Deutschland mit Sitz in Hamburg, bei dem der Künstler Master KG, ein 25-jähriger Musikproduzent und DJ aus Südafrika, der mit bürgerlichem Namen Kgaogelo Moagi heißt unter Vertrag steht, hat nun nachträglich von vielen Gruppen Lizenzgebühren gefordert.

Gerade Organisationen, die während der Corona-Zeit für andere Menschen da sind und mit ihren Videos Optimismus und getanzte Lebensfreude vermitteln wollen, trifft diese finanzielle Nachforderung wie ein Schlag mitten ins Gesicht.

Screenshot youtube-Video der Feuerwehr Herzogenrath

Feuerwehrleute, Krankenschwestern, Pfleger, Ärzte, Polizisten, Postboten, Verkäuferinnen und sogar Häftlinge stellten ihre selbstgedrehten „Frohe-Laune-Videos“ ins Netz und sorgten für Begeisterung. Wie das Online-Magazin Focus mitteilte, haben viele deutsche Dienststellen der tanzenden Polizisten und Feuerwehrleute bereits Post von Warner erhalten. Bereits der Forderung nachgekommen und bezahlt habe demnach das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen.

Für kommerzielle Nutzung Lizenzgebühren

Warner weist in dem Schreiben darauf hin, dass für die kommerzielle Nutzung des Songs „Jerusalema“ Gebühren fällig werden. „Es trifft zu, dass das nordrhein-westfälische Innenministerium die Forderungen von Warner Music für mehrere Polizeidienststellen im Zusammenhang mit der ‚Jerusalema Challenge‘ beglichen hat“, so Ministeriums-Sprecherin Leoni Möllmann gegenüber Focus-Online. Wieviele Dienststellen betroffen sind und wie Hoch die Gesamtforderung war, könne aus vertraglichen Gründen nicht genannt werden, so das Ministerium.

„Wir lieben die Tatsache, dass die Fans hinter ‚Jerusalema‘ stehen. Aber wenn Organisationen in Deutschland den Song nutzen, um sich selbst zu promoten, sollten sie sich unserer Meinung nach eine Synchronisationslizenz sichern,“ so ein Warner-Unternehmenssprecher gegenüber dem Online-Magazin. „In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtiger denn je, dass Künstler und Künstlerinnen für ihre Musik bezahlt werden, wenn sie von Dritten genutzt wird, um ihre Reputation zu steigern,“ so der Sprecher des Unternehmens weiter.

Screenshot Youtube-Video der Feuerwehr Herzogenrath

wahnsinniger Skandal

Als einen wahnsinnigen Skandal bezeichnet Urheberrechts-Anwalt Frank Hannig aus Dresden das Vorgehen von Warner. Gegenüber FOCUS-Online nannte er die Forderungen von Warner als „Abzocke vor dem Herrn.“ Hanning, der selbst aktiver Feuerwehrmann ist, sieht gerade für kleinere finanzschwache Wehren durch die Nachforderung Probleme auf sie zukommen. Als „schäbig“ bezeichnet er, dass der Musikkonzern Menschen zur Kasse bittet, die einfach nur mit ihrer Tanzdarbietung Lebensfreude in einer schweren Zeit zum Ausdruck bringen wollen.

Feuerwehren und anderen Organisationen rät der Anwalt dringend davon ab, neue Tanzvideos online zu stellen. Wenn schon, dann sollte sie nur ohne entsprechende Hintergrundmusik ins Netz gestellt werden.

Grundsätzlich gilt: Egal bei welchen Videos oder Clips, die im Internet mit Hintergrundmusik veröffentlicht werden sollen, muss vorab der Urheber des Titels gefragt werden, ob er einer Nutzung seines Werkes zustimmt. Hier hat der Urheber dann die Möglichkeit einer honorarfreien Veröffentlichung zu zu stimmen oder aber auch eine Gebühr zu verlangen.