Final 98
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Innenminister Michael Ebling hat die erste Fortschreibung der kommunalen Maßnahmenpläne der von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe betroffenen Landkreise und der kreisfreien Stadt Trier festgestellt. Demnach ergeben sich aus dem entstandenen Schaden Regionalbudgets von rund 4,29 Milliarden Euro. Mit der Feststellung der Regionalbudgets erhalten Städte, Gemeinden und Landkreise einen auskömmlichen Finanzierungsrahmen für ihre Antragstellung.

Auf den am stärksten betroffenen Landkreis Ahrweiler entfallen hiervon knapp 96 Prozent (rund 4,11 Milliarden Euro).

„Der Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur ist und bleibt eine Mammutaufgabe für die betroffenen Gemeinden und Landkreise. Es war klar, dass die erste Erhebung von Schadensbudgets in vielen Fällen nur sehr grob geschätzt sein konnte. Bei den weiterhin anstehenden Herausforderungen gilt meine Zusage: Die Kommunen können sich auf die engagierte Unterstützung seitens des Landes verlassen“, sagte Ebling.

Auf Grundlage der Feststellung können die Kommunen im Bereich der allgemeinen kommunalen Infrastruktur nun auch einen Listenantrag für alle in den Maßnahmenplänen angegebenen Maßnahmen stellen. Das Listenverfahren ist ein Baustein des Erleichterungspakets, das Ebling Ende November gemeinsam mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer in einem Gespräch mit den Bürgermeistern im Ahrtal angekündigt hatte.

Die Maßnahmenpläne stellen eine Übersicht der gemeindlichen Infrastrukturprojekte dar

Dabei handelt es sich beispielsweise um Straßen, Radwege, Brücken, Kindergärten, Schulen, Bürgerhäuser, Sportplätze oder Rathäuser. Die vorgelegten Maßnahmenpläne sind Grundlage für die spätere Antragstellung durch die Gemeinden, ohne Ansprüche auf individuelle Förderungen zu begründen. Auf die allgemeine kommunale Infrastruktur entfallen dabei rund 2,59 Milliarden Euro. Wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen kommen rund 819 Millionen Euro zugute. Für den Wiederaufbau von Hochwasserschutzanlagen und Wasserläufen werden rund 883 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

„Seit Feststellung der ursprünglichen Maßnahmenpläne im April 2022 hat sich viel getan. Insbesondere konnten viele Projekte durch die Kommunen und ihre Planungsbüros hinsichtlich der notwendigen Arbeiten und Kosten konkretisiert werden. Gleichzeitig ist die Situation im Bausektor weiter angespannt. Beide Aspekte führen zu einer Erhöhung der Schadensbudgets. Die Steigerung des Schadensbudgets fällt mit rund 9,48 Prozent moderat aus und ist voll über das Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ von Bund und Ländern abgedeckt“, sagte der Minister.

Mit dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ werden Mittel zur Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser vom 14. und 15. Juli 2021 entstandenen Schäden bereitgestellt.