Saarbrücken. Das Fernsehmagazin Kontraste und der Spiegel haben eine Studie der Ruhruniversität Bochum verbreitet. Demnach gebe es jährlich mindestens 12 000 rechtswidrige Übergriffe durch Polizisten – fünfmal mehr als tatsächlich angezeigt wird. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Saarland wehrt sich gegen die Verbreitung der Studie – die Daten seien nicht zuverlässig und die Verbreitung sei „gefährlich“.

An der Befragung der Universität Bochum hätten 1000 Menschen teilgenommen, berichtet Kontraste in einer Ankündigung der Sendung. Bislang sei bekannt gewesen, dass es in Deutschland pro Jahr mindestens 2000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte gibt, die von den Staatsanwaltschaften bearbeitet werden. Strafrechtlich geahndet würden sie „nur selten“. Weniger als zwei Prozent der Fälle kämen vor Gericht, weniger als ein Prozent endeten mit einer Verurteilung. Die Staatsanwälte wollten ihr Verhältnis zur Polizei nicht belasten, lautet eine These im Kontraste-Bericht.

Die GdP Saarland stellt die Methodik der Ruhruniversität in Frage: :„Anhand einer Online-Befragung von 1000 Probanden, die offensichtlich keine Zufallsstichprobe darstellten, ein Dunkelfeld in diesem sensiblen Thema zu definieren, halte ich in der derzeitigen Debatte über steigende Gewalt gegen die Polizei für gefährlich“, sagt der Landesvorsitzende David Maaß.

21 000 Fälle von Gewalt gegen Polizisten

Tatsächlich kommt es laut Maaß bundesweit zu 21 000 Fällen von Widerstand gegen Polizisten. In diesen müsse oftmals Gewalt in Form von unmittelbarem Zwang angewendet werden. Die Betroffenen reagierten häufig mit einer Gegenanzeige. „Die Tatsache, dass lediglich ein Prozent von 2.000 Verfahren abgeurteilt wird, liegt nach meiner Ansicht nicht an einer Klüngelei zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei, sondern daran, dass die Gewaltanwendung in der absolut überwiegenden Anzahl der Fälle rechtmäßig war“, sagt Maaß.

Staatsanwälten pauschal zu unterstellen, sie scheuten vor Verfahren gegen Polizisten zurück, diskreditiere diese öffentlich. „Man darf nicht vergessen, dass die Polizei das Gewaltmonopol des Staates innehat, also gesetzlich legitimierte Gewalt im verhältnismäßigen Maße ausüben darf“, erinnert Maaß. Die Polizei genieße in der Bevölkerung ein „sehr hohes Ansehen“. Das liege daran, dass die Polizei rechtlich und einsatztaktisch „sehr gut ausgebildet“ sei.