Final 43
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Das Innenministerium hat die Maßnahmenpläne der von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Landkreise und der kreisfreien Stadt Trier festgestellt. Damit erfolgte zugleich die Festlegung der jeweiligen Schadensbudgets. In Summe werden den Landkreisen, Städten und Gemeinden bis zu rund vier Milliarden Euro alleine an kommunalen Aufbauhilfen in Aussicht gestellt.


Davon entfallen knapp 3,8 Milliarden Euro auf den Landkreis Ahrweiler

Die Maßnahmenpläne stellen eine Übersicht der gemeindlichen Infrastrukturprojekte beim Wiederaufbau dar. Dabei handelt es sich beispielsweise um Straßen, Radwege, Brücken, Kindergärten, Schulen, Bürgerhäuser, Sportplätze oder Rathäuser. Die vorgelegten Maßnahmenpläne bilden die Grundlage für die spätere Antragstellung auf Aufbauhilfe durch die Gemeinden.

„Die Flutkatastrophe hat auch erhebliche Schäden an öffentlicher Infrastruktur verursacht. Deren Wiederaufbau wird voraussichtlich rund vier Milliarden Euro kosten. Die nun erfolgte Feststellung der Maßnahmenpläne stellt einen weiteren Meilenstein beim Wiederaufbau dar“, so Innenminister Roger Lewentz. Die in den Maßnahmenplänen enthaltenen Infrastrukturprojekte müssen fortan von Architektinnen und Ingenieuren geplant und bei den zuständigen Stellen beantragt werden. „Klar ist, dass die Umsetzung der Maßnahmenpläne noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bis alle Projekte tatsächlich gebaut sind, werden in den meisten Fällen wohl mehrere Jahre vergehen. Die Kommunen können sich dabei auf die engagierte Unterstützung des Landes verlassen“, sagte Lewentz.

Der Minister sicherte den Kommunen zu, dass die vorgelegten Maßnahmenpläne fortgeschrieben werden können

„Der Wiederaufbau ist in an vielen Stellen ein sehr komplexes Unterfangen. Daher muss es möglich sein, die Maßnahmenpläne auch zu einem späteren Zeitpunkt noch anzupassen oder zu ergänzen.“ Die betroffenen Landkreise und die Stadt Trier werden vor diesem Hintergrund zu einer nächsten Fortschreibungsrunde im Herbst aufgerufen.

Im Rahmen der vorzeitigen Antragstellung wurde bereits vor Feststellung der Maßnahmenpläne mit der Beantragung und Umsetzung von Wiederaufbaumaßnahmen begonnen. Bis heute wurden bereits Maßnahmen der gemeindlichen Infrastruktur mit einem Volumen von insgesamt rund 136 Millionen Euro bewilligt.

Im Zuge des Maßnahmenplanverfahrens hatten die von der Flutkatastrophe betroffenen Gemeinden für ihr jeweiliges Gebiet eine Übersicht über die notwendigen Wiederaufbauprojekte im Bereich der öffentlichen Infrastruktur erstellt. Diese Übersichten wurden bei der jewei­li­gen Kreisverwaltung gesammelt, auf Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft, priorisiert und zu einem Maßnahmenplan je Landkreis zusammengeführt. Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Trier legten ihren jeweiligen Maßnahmenplan dann bis Februar 2022 dem Innenministerium vor. Dort wurden die Maßnahmenpläne nun festgestellt. Entscheidend ist, dass die Kommunen für alle aufgeführten Maßnahmen jeweils einzelne Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen.