Homburg. Es gehört zu den weit verbreiteten und meist unterschätzten Straftaten in Deutschland: Fahrerflucht. Rund 250 000 mal passiert sie jährlich, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Die Tendenz sei zunehmend. In besonders schweren Fällen kann die Flucht sogar im Gefängnis enden.

Acht Monate den Führerschein abgeben und 45 Tagessäte a 25 Euro Strafe zahlen. So urteilte jüngst das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal einen 82 Jahre alten Rentner ab. Was war passiert? Er hatte beim Einparken ein anderes Auto geschrammt und sich dann vom Tatort entfernt.

Er habe einen Zettel hinterlassen, meinte der Rentner. Allerdings haben Zeugen ausgesagt, dass der Unfall so nicht verlaufen sei. Aber auch wenn er den Zettel hinterlassen hätte: „Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht, wenn man ein anderes Auto angerempelt hat“, teilt der ADAC mit. Wer nach einem Parkrempler wegfahre, begehe Unfallflucht, wie Fahrerflucht offiziell heißt. Die Folgen könnten von der Geldstrafe über Punkte und Fahrverbot bis zum endgültigen Entzug des Führerscheins reichen.

Und das gilt nur, wenn keine Personen zu schaden kommen. Wer sich nach einem Unfall unerlaubt entfernt, bei dem Personen verletzt wurden, dem droht laut Paragraph 142 des Strafgesetzbuches sogar eine Gefängnisstrafe.

Fahrerflucht nach schwerem Unfall in Homburg

Ein solcher Fall fand diesen Dienstag in Homburg statt – an der Kreuzung Bexbacher Straße und Richard-Wagner-Straße. Ein Fahrer mit Homburger Kennzeichen fuhr dabei das Auto einer 28-Jährigen aus Landstuhl an. Die Frau verlor die Kontrolle über ihr Auto, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich dannn mit dem Wagen. Sie wurde mit schweren Verletzungen in die Uni-Klinik eingeliefert, während er sich entfernte.

Die typische Fahrerflucht findet aber laut ADAC nach Parkremplern statt. Ist das Opfer eines solchen Unfalls nicht in der Nähe, muss sich der Verursacher bei der Polizei melden. Diese nimmt den Fall dann wie nach einem normalen Verkehrsunfall auf.

Fahrerflucht hat auch Folgen für den Versicherungsschutz: Ist der Täter überführt, zahlt die Haftpflicht zwar den Schaden des anderen – holt sich aber bis zu 5000 Euro vom Verursacher zurück. Ist Alkohol im Spiel, sind es sogar 10 000 Euro. Den eigenen Schaden muss der Fahrerflüchtling selbst zahlen. Denn die Kasko-Versicherung streicht in diesem Fall ihre Leistungen komplett. Wird der Täter indes nicht überführt, bleibt das Opfer auf seinen Kosten sitzen. Selbst wenn er eine Vollkasko-Versicherung hat, fallen noch Kosten wie die Selbstbeteiligung an – oder das Opfer wird im Schadensfreiheitsrabatt zurückgestuft.

Auszug aus dem Polizeibericht

Auch im Saarland ist die Fahrerflucht weit verbreitet. Hier ein Auszug aus dem Polizeibericht der vergangenen Tage:

In der Bexbacher Straße in Kirkel schrammt ein Unbekannter mit seinem Wagen einen Mercedes der A-Klasse und führt weiter.

In der Siebenbürgenstraße in Homburg löst ein Unbekannter die Schraube eines Reifen und lässt aus diesem die Luft entweichen.

In der Adolf-Graf-Straße in Ormersheim streift ein Unbekannter einen Mini und fährt weiter.

In der Eckstraße in Blieskastel-Bierbach fährt ein Unbekannter den Außenspiegel an einem braunen Toyota RAV4 ab.

In der Straße „Im Mühlwiesacker“ in Blieskastel-Bierbach streift ein Unbekannter mit seinem Fahrzeug – vermutlich einem Kleintransporter – das Dach eines Carports und fährt weiter.

Am Völklinger Berufsbildungszentrum werden auf einem Parkplatz ein Audi TT und ein VW Golf beschädigt. Zwischen ihnen eine Parklücke. Die Polizei vermutet, dass ein weißer Wagen beim Versuch des Einparkens die beiden anderen schrammte.