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Am Mittwoch (2. November 2022) haben Bund uns Länder sich in einer gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz geeinigt. Das Entlastungspaket wird demnach kommen. Beschlossen wurde bei dem Treffen von Bund und Ländern folgendes:

Strom- und Gaspreisbremse:

Strompreisbremse:

Mit der Strompreisbremse wird der Preis für die Kilowattstunde auf 40 Cent gedeckelt. Diese Deckelung greift jedoch nur bis zu einer bestimmten Menge Strom, die verbraucht wird. Das bedeutet, die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich „an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde“.

Gaspreisbremse: Für Privatkunden soll der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden, der für Fernwärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Die Gaspreisbremse soll zum 1. März 2023 eingeführt werden. Allerdings soll eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 angestrebt werden. Die Gaspreisbremse gilt bis April 2024.

49-Euro-Ticket, Soforthilfe und Härtefallregelung:

49-Euro-Ticket:

Das 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr in ganze Deutschland wurde beschlossen. Dabei ist die Rede von einem „digitalen, bundesweit gültigen ‚Deutschlandticket’“. Noch ist unklar, ab wann es das Ticket geben wird, dieses soll jedoch so schnell wie möglich eingeführt werden.

Soforthilfe: Als Soforthilfe wird der Bund im Dezember 2022 die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen. Das gilt für Verbraucher sowie für kleine und mittelgroße Unternehmen.

Härtefallregelung: Für Bereiche, „in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen“, wird eine Härtefallregelung eingerichtet. Dafür stellt der Bund 12 Milliarden Euro zur Verfügung.

Krankenhäuser, Wohngeldreform und Flüchtlinge:

Milliardenhilfen für Krankenhäuser:

Bundesminister Karl Lauterbach teilte mit, dass die angekündigten Milliardenhilfen für die Kliniken „sehr schnell“ kommen werden. „Es wird kein Krankenhaus in unmittelbare Not geraten auf der Grundlage gestiegener Energiepreise. Das kann ich ausschließen“, sagte er. Wann genau das sein wird, teilte er jedoch nicht mit.

Wohngeld: Die Kosten für Wohngeldreform werden sich Bund und Länder teilen. Es soll dabei bleiben, dass die staatliche Hilfe für Geringverdiener zur Hälfte von den Ländern finanziert wird.

Ausgaben für Flüchtlinge: Der Bund wird den Ländern für ihre Ausgaben für die Geflüchteten aus der Ukraine im Jahr 2023 einen Betrag von 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Für Flüchtlinge aus anderen Staaten sollen ab 2023 pro Jahr 1,25 Milliarden Euro hinzukommen.

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein erklärte im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz:

„Mit den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern haben die Menschen in Deutschland endlich die lang ersehnte Planungssicherheit in unsicheren Zeiten. Sie müssen sich jetzt deutlich weniger Sorgen über den bevorstehenden Winter und eine kalte Wohnung machen. Und auch die Unternehmen, die Kommunen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie die Sozial- und Kultureinrichtungen sollen die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Das ist die wichtigste Nachricht dieses Verhandlungstages. Die Politik in Deutschland hat damit bewiesen, dass sie handlungsfähig ist, wenn es darauf ankommt. Nun gilt es, die beschlossenen Hilfen so rasch wie möglich zu den Menschen zu bringen.

Ich sehe einen Erfolg der Länder insgesamt: Auf unseren Druck hin hat sich der Bund in wesentlichen Fragen etwa der Gas- und Strompreisbremse, aber auch bei den Regionalisierungsmitteln und bei den Flüchtlingen bewegt. Die Länder ihrerseits haben ebenfalls die Bereitschaft zum Kompromiss bewiesen. Ich habe von Anfang an gesagt, dass Bund und Länder sich nicht gegenseitig blockieren dürfen, weil das niemandem nutzt – allerhöchstens den Rattenfänger der politischen Extremen.

Bei der Flüchtlingsfinanzierung ist es den Ländern gelungen, den Bund ab 2023 zu einer strukturellen Förderung von 1,25 Milliarden Euro im Jahr zu bewegen. Das begrüße ich, weil sich die Zahlung an die Länder damit verstetigt. Allerdings ist der Betrag angesichts der stark steigenden Flüchtlingszahlen insgesamt nicht hoch genug. Wir hatten uns da mehr erhofft, vor allem im Interesse unserer Kommunen. Deshalb haben die Länder mit der Bundesregierung vereinbart, über die weitere Entwicklung an Ostern 2023 abermals miteinander zu sprechen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Der Bund ist dazu verpflichtet, die Grenzen zu sichern.“

SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Joe Weingarten dazu:

„Mit der Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 leisten wir eine dringend benötigte Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen. Das ist mir besonders wichtig.“ Zudem, so Weingarten weiter, werde die für März 2023 geplante Gaspreisbremse nun schon rückwirkend ab Februar 2023 angestrebt. Das helfe sowohl den Bürgern, als auch mittelständischen Betrieben besser über den Winter, zeigt sich Weingarten zuversichtlich.

Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 wirken: Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Mittelständler werden durch eine Deckelung des Strompreises bei 40 Cent pro Kilowattstunde bis zu einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs entlastet. Dazu Weingarten: „Es ist angesichts der stark gestiegenen Strompreise richtig, auch hier eine deutliche Entlastung zu schaffen.“

„Ich freue mich zudem, dass es Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Kliniken geben wird. Dafür habe ich mich in Berlin mit Nachdruck eingesetzt, weil diese trotz Gas- und Strompreisbremse besonders durch steigende Energiepreise belastet sind.

Schließlich, so Weingarten abschließend, habe sich sein Einsatz in Berlin auch an anderer Stelle gelohnt. „Mit Blick auf Öl und Holzpallets werden wir sowohl für Mieterinnen und Mieter, als auch für selbstgenutztes Wohneigentum geeignete Entlastungen schaffen“, freut sich der Wahlkreisabgeordnete.