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Laut einem Bericht des Nachrichtensenders n-tv, dem ein Entwurf für die heutige Konferenz zwischen den Bund und Ländern vorliegt, sollen die aktuellen Maßnahmen bis zum 15. Februar verlängert und teils verschärft werden.


Entwurf sieht Verschärfungen vor

Dem Entwurf zu Folge, sollen auch die Schulen grundsätzlich bis zum 15. Februar geschlossen bleiben. Auch wird das Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften zur Pflicht. Private Zusammenkünfte sollen auch weiterhin nur im Kreise der eigenen Familie des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren,  nicht im Haushalt lebenden Person, gestattet sein.

Eine Verschärfung der Maskenpflicht zum Tragen einer FFP2 Maske, wie es seit Montag in Bayern gilt, sei laut n-tv vom Tisch. Zur Pflicht wird das Tragen von medizinischen Masken sowohl in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch in Geschäften. Die sogenannten Alltagsmasken reichen dann nicht mehr aus. Den neuen verpflichtenden Anforderungen erfüllen die sogenannten OP-Masken oder virenfiltrierende Masken des Standards KN95 oder FFP2.

ÖPNV auf ein Drittel der Fahrgäste reduzieren

Damit der Abstand in öffentlichen Verkehrsmitteln gewährt werden kann, soll das Fahrgastaufkommen ein Drittel der regulären Fahrgastzahlen eines jeden Beförderungsmittels normal nicht übersteigen.

Homeoffice als Verordnung

Geplant ist auch, dass das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erlassen wird, wonach Arbeitgeber es ihren Angestellten ermöglichen müssen, überall dort wo Homeoffice möglich ist, dieses auch ihren Angestellten zu ermöglichen.

Für Arbeitsbereiche in denen Homeoffice nicht möglich ist, und Arbeitnehmer auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung zusammenkommen, soll auch das Tragen von Masken der Norm FFP2/KN95 verpflichtend sein.

Kita´s und Schulen

Stärker als bisher beim bekannten Corona-Virus, scheint sich das mutierte Virus unter Kinder und Jugendlichen zu verbreiten. Daher sieht der Entwurf vor, dass auch Schulen und Kita´s bis zum 15. Februar „grundsätzlich“ geschlossen bleiben. Der Unterricht soll weiterhin als Distanzlernen angeboten werden. Auch soll die Notfallbetreuung sichergestellt werden.

Alten- und Pflegeheime

In Alten- und Pflegeheimen soll für das Pflegepersonal beim Kontakt mit Bewohnern das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend sein.
Auch wird die Bedeutung eines Schnelltestes für Besucher und Beschäftigte der Einrichtungen hervorgehoben. „Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen.“

Um die Personallücke für die Testungen schließen zu können, hätten Bund und Länder eine gemeinsame Initiative gestartet. Hier sollen kurzfristig Bundeswehrsoldaten und in einem weiteren Schritt Freiwillige vorübergehend zur Durchführung der Schnelltest herangezogen werden.

Ausgangssperre

Nicht klar ist, ob und inwieweit eine flächendeckende Ausgangsbeschränkung eingeführt werden kann. Der Entwurf sieht vor, dass auch in Ländern und Landkreisen, die bis zum 15. Februar die Inzidenz nicht unter 50 drücken können, auch unterhalb des bisherigen Richtwertes von 200 eine Ausgangsbeschränkung erlassen werden kann. Wie der Nachrichtensender berichtet, dürfte gerade dieser Punkt bei den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen für Diskussionen sorgen.