Impfpflicht1
Impfpflicht1

Der Bundestag hat heute Vormittag einen Gesetzentwurf beschlossen, nachdem ab dem 15.03.2022 eine einrichtungsbezogen Impfpflicht in Deutschland eingeführt wird.

Diese Impfpflicht soll unter anderem für folgende Bereiche gelten:

Beschäftigte in

  • Krankenhäusern
  • Alten- und Pflegeheimen
  • Einrichtung für Menschen mit Behinderungen
  • Tageskliniken
  • Zahnarztpraxen
  • Arztpraxen
  • Rettungsdiensten
  • Hebammen

Der Nachweis über den vollständigen Impfstatus muss bis zum 15.03.2022 vorliegen. Neue Arbeitsverhältnisse können nach dem 16.03.2022 nicht mehr eigegangen werden, wenn der der entsprechende Nachweis über den gültigen Status (geimpft oder genes) nicht vorliegt.

Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.