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Am Sonntag (4. September 2022) haben die Spitzen der Ampel-Koalition das dritte Entlastungspaket für die Bürger beschlossen. Das Entlastungspaket hat einen Umfang von rund 65 Milliarden Euro. An den Verhandlungen nahmen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne), Finanzminister Christian Lindner (FDP) sowie mehrere Ministerpräsidenten und die Spitzen der drei Bundestagsfraktionen und Regierungsparteien teil.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

  • Zum 1. Dezember erhalten Rentner eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, Studenten erhalten einmalig 200 Euro.
  • Ab dem 1. Januar 2023 wird das Kindergeld um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind erhöht. Zudem wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlags um 250 Euro pro Monat erhöht.
  • Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets wird ein bundesweites Ticket, welches monatlich zwischen 49 und 69 Euro kosten soll. Dieses soll es ab 1. Januar 2023 geben.
  • Ab dem 1. Januar 2023 wird das Wohngeld eine dauerhafte Klimakomponente und eine Heizkostenkomponente erhalten. An die Bezieher von Wohngeld wird außerdem einmalig ein Heizkostenzuschuss für den Zeitraum von September bis Dezember 2022 ausgezahlt. Für einen Ein-Personen-Haushalt beträgt dieser 415 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro und, für jede weitere Person pro Haushalt gibt es nochmal 100 Euro oben drauf.
  • Der Strompreis für den Basisverbrauch soll günstiger werden. Für einen höheren Verbrauch soll der Preis jedoch nicht begrenzt werden.
  • Für den Gasverbrauch soll ab 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent gelten.
  • Die EEG-Umlage wird ab 1. Januar 2023 dauerhaft abgeschafft. Ab dann müssen Stromlieferanten den Wegfall an die Kunden weitergeben, wodurch alle Bürgerinnen und Bürger profitieren sollen.
  • Ab Anfang 2023 sollen die Regelsätze für Bedürftige auf etwa 500 Euro erhöht werden
  • Zum 1. Januar 2023 werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Ziel ist es, eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu erhöhen.
  • der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern wird um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Auch die Absenkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie sowie die Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld werden verlängert.