Nachrichten Überregional | Am 28. Mai wird der Bundespreis „Zu gut für die Tonne!“ verliehen. Anlässlich dieser Verleihung kritisieren foodsharing und die Deutsche Umwelthilfe die Ernährungsministerin Julia Klöckner: Die Ministerin kommt ihrer Verantwortung für wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung nicht nach.


Mehr Rechtssicherheit für das Lebensmittelretten

Statt einen sicheren rechtlichen Rahmen für die Lebensmittelrettung in Deutschland zu schaffen, ruht sich die Ernährungsministerin mit dem Bundespreis auf dem Engagement der Initiativen aus. Dabei hat sich die Situation durch die aktuelle Corona-Krise massiv verschärft. foodsharing und DUH fordern in einer gemeinsamen Petition mehr Rechtssicherheit für das Lebensmittelretten. Beide Organisationen begrüßen ausdrücklich den Beitrag der Nominierten des Bundespreises.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH dazu

„Ernährungsministerin Julia Klöckner ruht sich auf dem ehrenamtlichen Engagement von Organisationen und Initiativen aus, die Lebensmittel retten. Der politische Kurs der Freiwilligkeit und Auszeichnung guter Ideen reicht bei weitem nicht aus, um das Problem der Lebensmittelverschwendung wirksam zu bekämpfen. Wie zentral ein klarer rechtlicher Rahmen ist, zeigt gerade die aktuelle Corona-Krise. Es kann nicht sein, dass die Supermärkte, Gastronomen oder ehrenamtliche Lebensmittelretterinnen und Lebensmittelretter, die Essen kostenlos abgeben bzw. verteilen für gesundheitsschädliche Folgen haften.“

Frank Bowinkelmann, Vorstand von foodsharing dazu

„Die Bundesregierung wird ihrer politischen Verantwortung nicht gerecht. Julia Klöckner muss einen rechtssicheren Rahmen für Initiativen wie foodsharing schaffen. Dazu gehören klare Zuständigkeiten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium aber schiebt die Umsetzung auf die Länder und diese auf die Kommunen. Keiner will Verantwortung übernehmen, um das Retten von Lebensmitteln rechtlich zu vereinfachen. Dabei gibt es längst gute Beispiele aus Frankreich und Italien.“



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Valentin Thurn, Filmemacher und Jurymitglied des Bundespreises „Zu gut für die Tonne!“ dazu

„Als Jurymitglied freue ich mich darüber, dass jedes Jahr neue kreative und innovative Ideen aus der Zivilgesellschaft entstehen. Aber das reicht hinten und vorne nicht. In der Lebensmittelbranche ändert sich nur etwas, wenn ein gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, der entweder das Wegwerfen von noch genießbaren Lebensmitteln verbietet oder die Weitergabe von Lebensmitteln rechtlich vereinfacht.“

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Die Maßnahme reichen nicht aus

Bis zum Jahr 2030 hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Lebensmittelverschwendung zu halbieren. Die im Rahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung von 2018 umgesetzten und geplanten Maßnahmen des Ernährungs- und Landwirtschaftsministeriums reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei ist die Reduzierung von Lebensmittelverschwendung maßgeblich zur Erreichung der Klima- und Umweltschutzziele. Mindestens 20 Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen im Ernährungsbereich könnten eingespart werden, würden keine vermeidbaren Lebensmittelverluste in der Tonne landen.

Im Projekt Clean Air Farming (LIFE17 GIE/DE/610) kämpft die DUH gegen Lebensmittelverschwendung, um die Entstehung von vermeidbaren und schädlichen Ammoniak- und Methanemissionen aus der Landwirtschaft zu mindern. Das Projekt wird im Rahmen des LIFE-Programms von der Europäischen Kommission gefördert.