Juergen Resch 20170531 DSC 8245 c Steffen Holzmann e1633263886157
Juergen Resch 20170531 DSC 8245 c Steffen Holzmann e1633263886157

Eine Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe hat ergeben, dass viele deutsche Städte das illegale Parken auf Gehwegen systematisch dulden und dadurch Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden. Von den 104 befragten Städten, darunter alle Großstädte sowie die fünf größten Städte jedes Bundeslandes, ahnden nur 26 das Falschparken auf Gehwegen konsequent mit Bußgeldern. Noch weniger Städte entfernen regelmäßig behindernde Falschparker durch Abschleppen. Jedes Jahr verunglücken in Deutschland fast 10.000 Menschen bei Verkehrsunfällen in Zusammenhang mit parkenden Autos, wodurch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen täglich vom Gehweg auf die Straße gezwungen werden. Erst kürzlich hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Rechtsauffassung der DUH bestätigt, wonach die systematische Duldung von illegalem Gehwegparken rechtswidrig ist.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Die systematische Duldung von Falschparkern auf Gehwegen ist lebensgefährlich und aus unserer Sicht rechtswidrig. Autos auf dem Gehweg verdecken die Sicht und zwingen Menschen zum Ausweichen auf die Straße – mit fatalen Folgen. Illegales Gehwegparken muss konsequent geahndet werden. Das heißt: Sofortiges Bußgeld und Punkt in Flensburg sowie unverzügliches Abschleppen bei Behinderung. Wenn jetzt immer mehr Menschen Falschparker fotografieren und Behinderungen zur Anzeige bringen, ist das nichts anderes als Notwehr. Genau dazu fordern wir die Menschen auf, und zwar so lange bis die Städte ihrer Pflicht, freie Gehwege zu garantieren, endlich nachkommen.“

Offizielle Regelwerke schreiben vor, dass eine Gehwegbreite von mindestens 2,20 Metern notwendig ist. Leider wird dies in den meisten Städten nicht beachtet. Besonders fußgängerfeindlich sind Göttingen und Magdeburg, wo bereits 80 Zentimeter breite Gehwege ausreichen, um ein falsch geparktes Auto nicht abzuschleppen. Auch in Mainz, Aachen, Offenbach am Main, Krefeld, Leverkusen, Trier und Kiel dürfen Ordnungskräfte erst abschleppen lassen, wenn die Restgehwegbreite unter einem Meter liegt. Menschen mit Rollstuhl oder Kleinkinder auf dem Fahrrad, die den Gehweg nutzen müssen, sind in all diesen Städten gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Nach Rechtsauffassung der DUH ist eine solche systematische Duldung von zugeparkten Gehwegen rechtswidrig.

Zusätzlich zu dieser Duldung ist auch die mangelnde Ahndung mit Bußgeldern problematisch

In Recklinghausen und im saarländischen St. Ingbert erhalten Falschparker kein Bußgeld, solange der Gehweg „noch nutzbar“ ist. In Göttingen wird Gehwegparken außerhalb bewirtschafteter Flächen grundsätzlich nicht bestraft und in Krefeld wird illegales Gehwegparken nicht mit einem Bußgeld belegt, wenn in der Gegend ein hoher Parkdruck herrscht. Auch diese systematische Nicht-Ahndung ist nach Rechtsauffassung der DUH klar rechtswidrig.

Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung der DUH: „Gehwege sind für den Fußverkehr da. Dennoch gilt in deutschen Städten oft das Recht des Stärkeren. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl wird in den meisten Städten der Weg von Autos blockiert. Dass viele Städte ihr rechtswidriges Verhalten in unserer Abfrage offen eingestehen, zeigt, dass es keinerlei Problembewusstsein gibt.“

Hintergrund:

Die DUH hat alle deutschen Großstädte sowie die fünf größten Städte jedes Bundeslandes nach ihren Plänen zum Parkraummanagement befragt und veröffentlicht die Ergebnisse nach und nach. In dieser Untersuchung werden die Regelungen zur Duldung von rechtswidrigem Parken auf Gehwegen dargestellt. Konkret wurden folgende Fragen gestellt:

  • Unter welchen Bedingungen wird Falschparken auf Geh- und Radwegen geahndet?
  • Unter welchen Bedingungen wird durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Geh- und Radwegen eine zu beseitigende Behinderung angenommen?
  • Unter welchen Bedingungen wird legales Gehwegparken angeordnet?