Ruhestörung e1617651546564
Ruhestörung e1617651546564

Über wenige andere Themen geraten sich Nachbarn in Mietwohnungen so oft in die Haare wie über die Einhaltung der Ruhezeiten. Was, wenn der Hund zu oft bellt? Was, wenn ich nachts um 3 Uhr nochmal unter die Dusche will? Es kommt auf den Vermieter an, sagt der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz und Saarland (VDIV). Der Vermieter müsse verbindliche Regeln festlegen und durchsetzen.

Gesetzlich geregelt ist nur wenig: Von 22 bis 6 Uhr gilt Nachtruhe. Das gilt bundesweit. Mit einer Ausnahme. In Hessen wird der ruhige Schlaf bis 7 Uhr gewährt. Gesetzliche Ruhezeiten zur Mittagszeiten gibt es nicht, teilt der VDIV mit.

Aber der Vermieter kann solche Zeiten festlegen. Oft würde dafür der Abschnitt 13 bis 15 Uhr gewählt. Steht dieser Passus in der Hausordnung und ist diese für jeden einsehbar, dann müssen sich die Mieter auch daran halten. Geschieht das nicht, kann der Vermieter Sanktionen aussprechen – bis hin zur Kündigung.

Es darf nicht ausufern

Wobei nicht jeder Lärm eine Ruhestörung bedeutet: Partys feiern, Bohrmaschinen einsetzen oder Schlagzeug spielen, fallen klar unter Lärm. Den Krach, den tobende Kinder verursachen, müssen Nachbarn laut VDIV indes ertragen. Auch das gelegentliche Bellen von Hunden.

Häufig liegen die Badezimmer von Mietern direkt nebeneinander. Kommt jemand nachts von der Schicht oder muss sehr früh raus, dann darf er noch unter die Dusche steigen. Das verstößt nicht gegen die Nachtruhe. Allerdings sollte es zeitlich nicht ausufern, empfiehlt der Verband der Immobilienverwalter.

Mancher Lärm ist für die Nachbarn ärgerlich, gilt aber als unvermeidlich: Etwa wenn umgebaut oder umgezogen wird. Die Immobilienverwalter setzen dabei auf ein altes Hausmittel: miteinander reden. Wenn Nachbarn über solche Lärmquellen vorzeitig informiert würden – und vielleicht noch höflich um Rücksicht gebeten – dann werde ein möglicher Streit oft schon im Keim erstickt.