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Saarbrücken. Muss ein Taxifahrer einen kaputten Geldschein annehmen? Über diese Frage kam es am Dienstagmorgen zum Streit – den schlichtete letztlich die Polizei.

4 Uhr nachts. An einem Dienstagmorgen. Ein Mann lässt sich mit dem Taxi in die Mainzer Straße fahren und will bezahlen. Mit 50 Euro. Doch der Schein ist zerrissen. Der Fahrer will die Note daher nicht annehmen. Was nun?

Die Sparkasse informiert: „Ein eingerissener Geldschein ist trotzdem als Bezahlungsmittel gültig. Ob der Händler oder Verkäufer ihn annehmen möchte, kann er selbst entscheiden.“ Das Problem ist nur: Was wenn der Kunde die Leistung schon erworben hat, in dem Fall die Taxifahrt, aber nicht anders bezahlen kann?

Bundesbank analysiert beschädigte Scheine

Das ist ein Streitfall. Und Fahrer und Fahrgast keiften sich im Saarbrücker Fall auch so derb an, dass die Polizei kommen musste. Die schlichtete den Streit in bester salomonischer Tradition: Die beiden suchten den nächsten Geldautomaten auf, danach beglich der Fahrgast seine Rechnung.

Die Sparkasse nimmt laut eigenen Aussagen beschädigte Scheine ihrer Kunden an. Grundsätzlich zuständig ist dafür aber die Bundesbank. Ist die Note nur leicht eingerissen, wird sie ohne Probleme ersetzt. Ist sie stark beschädigt, gibt es eine Einzelfall-Entscheidung.

Die Regel sagt: Ist der Schein mehr als zur Hälfte beschädigt, verliert er seinen Wert. In Grenzfällen untersucht das Nationale Analysezentrum der Bundesbank, wie stark beschädigt der Schein ist und ob der Besitzer einen Anspruch auf seinen Gegenwert hat. Das Zentrum sitzt in Mainz.