Ein Großteil der Menschen arbeitet von Zuhause im Homeoffice, Kinder können nicht mehr in den Kindergarten oder zur Schule gehen. Auch sind viele Menschen von Kurzarbeit oder gar von der Schließung des Betriebes betroffen. Da sich nun immer mehr Menschen zu Hause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall als sonst an. Das stellt auch die Abfallentsorgung in ganz Deutschland vor besondere Herausforderungen.

 


So hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in Berlin nicht nur dazu aufgerufen Müll zu vermeiden. Auch hat das Ministerium eine Empfehlung ausgesprochen, wie mit Abfällen von Haushalten umzugehen ist, in denen infizierte Personen leben oder aber bei denen es begründete Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem COVID-19-Virus gibt.

So gilt für diese privaten Haushalte:

  • Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
  • Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben.
  • Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
  • Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen.
  • Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt.
  • Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
  • Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
  • Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.

Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch ist dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen.

Zum Schutz der Hausmeister, Nachbarinnen und Nachbarn in Mehrparteienhäusern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abfallentsorgung empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMU) daher in Abstimmung mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Ministerien der Bundesländer diese Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.