Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder Mitte Oktober vereinbart hatten, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt.


Um die Infektions-Welle zu brechen, müssen wir unsere Kontakte drastisch einschränken. Kitas und Schulen sollen offen bleiben und die Wirtschaft aufrechterhalten werden. Deshalb gelten vom 2. bis zum 30. November deutschlandweit strengere Maßnahmen.

Denn: Bund und Länder tragen Verantwortung dafür, dass nicht Millionen erkranken und Tausende sterben. Bund und Länder sind sich auch darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.

Wenn es gelingt, die Infektionsdynamik im November zu unterbrechen, dann können Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben und in der Weihnachtszeit möglicherweise weitreichende Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit vermieden werden.

Ab dem 2. November gilt:

  • Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 10 Personen)
  • Arbeitgeber sollen, wo immer umsetzbar, Homeoffice ermöglichen.
  • Hygienekonzepte sind in jedem Fall notwendig, um Kontakte auch auf der Arbeit zu vermeiden.
  • Verzicht nicht notwendiger privater Reisen und Besuche. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
  • Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäusern, Museen, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbädern, Theatern sowie Wettannahmestellen. Möglich bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Lieferungen und Abholungen bleiben möglich.
  • Schulen und Kitas bleiben, je nach Infektionsgeschehen, geöffnet.
  • Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet: Maximal ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche.

Geschlossen werden: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios. Geöffnet bleiben: Physio-, Ergo-, und Logotherapien sowie medizinische Fußpflege und Friseursalons.

Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.

 

Von A-Z: Was ist offen – was ist geschlossen

Antiquitätenhandel offen
Angeln gestattet
Archive offen
Ateliers geschlossen
Autobahnraststätten offen
Autohäuser offen (Verkauf und Reparatur)
Autovermietung/Carsharing gestattet
Autowaschanlage gestattet
Ausflugsschiffe untersagt, da touristisch und Unterhaltung
Babyausstattungsmärkte, Kinderläden offen
Bäckereien gestattet, kein Verzehr vor Ort
Bandprobe untersagt, außer mit dem eigenen Hausstand
Bars geschlossen
Bestattungen gestattet
Betonverarbeitende Betriebe gestattet
Betriebskantine offen
Bibliotheken offen
Blasmusik untersagt
Blumenläden offen
Blutspendetermine gestattet
Bordelle und Prostitutionsgewerbe geschlossen und untersagt
Boxsport und Kampfsport untersagt
Brautmodengeschäfte offen
Brennstoffhandel offen
Büchereien offen
Bürofachmarkt offen
Cafés geschlossen, Straßenverkauf ist erlaubt
Campingplätze geschlossen
Chorprobe und Chorgesang untersagt
Copyshops offen
Demonstrationen erlaubt unter Auflagen (u.a. Maskenpflicht)
Einkaufscenter offen
Eisdielen geschlossen, Straßenverkauf ist erlaubt
Elektrohandel offen
Ergo-/Lerntherapie gestattet
E-Zigaretten-Geschäft offen
Fahrgemeinschaften gestattet, AHA-Regeln beachten
Fahrschulen offen
Fährverkehr gestattet
Ferienhäuser Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Freizeitparks geschlossen
Friseur offen
Fußpflege Medizinische Fußpflege zulässig
Kosmetische Fußpflege geschlossen
Gärtnerei offen
Geburtsvorbereitung und -nachbereitung gestattet
Gedenkstätten geschlossen
Golfen gestattet
Gottesdienste gestattet (Maske am Platz, kein Gesang)
Hochzeit gestattet
Hörakustiker gestattet
Hotels Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Hundeausführer gestattet
Hundesalon gestattet
Hundeschule gestattet
Hundesport gestattet
Imbiss offen nur mit Außenverkauf
Jugendherbergen Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Kanuverleih offen
Kinos geschlossen
Kioske offen, kein Verzehr vor Ort
Kletterparks (indoor und outdoor) geschlossen
Kosmetikstudio geschlossen
Krabbelkreise und Pekip-Kurse für Kleinkinder untersagt
LKW-Waschanlage offen
Logopädie gestattet
Lottoannahmestelle offen
Massagesalons geschlossen

Medizinische Massagen sind erlaubt.

Möbelabholdienst offen
Museen geschlossen
Musikschulen offen unter Beachtung des Hygienekonzepts
Musiktherapie gestattet
Opernhäuser geschlossen
Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker gestattet
Osteopathie offen
Paketannahme-Ausgabestelle offen
Pendlerverkehre gestattet
Personal Training gestattet im Freien, Einzelunterricht
Pfandhäuser offen
Physiotherapie gestattet
Psychotherapie gestattet, Gruppentherapie unter Einhaltung der AHA-Regeln
Private Feiern im privaten Raum Auch im privaten Bereich sollen Zusammenkünfte nur mit einem weiteren Hausstand stattfinden, jedenfalls maximal 10 Personen. Es wird dringend empfohlen, auf private Feiern auch im privaten Raum zu verzichten. Partys sind angesichts des Infektionsgeschehens inakzeptabel.
Reisebüro offen
Reitkurse gestattet
Rehasport gestattet
Reparaturbetrieb für Fahrräder gestattet
Restpostenmärkte offen
Sanitätshaus offen
Sauna geschlossen
Schießsport und Schießsportanlagen geschlossen

Ausnahme: Erbringen von Schießnachweisen

Schlüsseldienste gestattet
Schmuckladen mit Beratung zum Goldwert offen
Schreibwarenhandlung offen
Schwimm- und Spaßbäder geschlossen
Seilbahn geschlossen
Shisha-Bars geschlossen
Sitzungen kommunaler Gremien gestattet unter Auflagen
Sonnenstudio / Solarium geschlossen
Souvenirläden offen
Soziokulturelle Zentren geschlossen
Spielbanken, Spielhallen und Wettannahmestellen geschlossen
Spielplätze offen
Spirituosenhandel offen
Tabakgeschäft offen
Tafeln offen
Tanzschule geschlossen
Tattoo-Studios geschlossen
Tennis gestattet

Tennis-Doppel ist untersagt.

Theater geschlossen
Taxigewerbe gestattet
Umzug in eine andere Wohnung gestattet
Weiterbildungseinrichtungen (beispielsweise VHS) offen unter Einhaltung der AHA-Regeln
Wettkampfsport und -training untersagt
Wochenmärkte gestattet
Yogastunden gestattet als Einzelstunde im Freien
Zirkus geschlossen
Zoos und Tierparks geschlossen

 

Quelle: Land Rheinland-Pfalz