Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder Mitte Oktober vereinbart hatten, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt.
Um die Infektions-Welle zu brechen, müssen wir unsere Kontakte drastisch einschränken. Kitas und Schulen sollen offen bleiben und die Wirtschaft aufrechterhalten werden. Deshalb gelten vom 2. bis zum 30. November deutschlandweit strengere Maßnahmen.
Denn: Bund und Länder tragen Verantwortung dafür, dass nicht Millionen erkranken und Tausende sterben. Bund und Länder sind sich auch darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und zur Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig.
Wenn es gelingt, die Infektionsdynamik im November zu unterbrechen, dann können Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben und in der Weihnachtszeit möglicherweise weitreichende Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit vermieden werden.
Ab dem 2. November gilt:
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 10 Personen)
- Arbeitgeber sollen, wo immer umsetzbar, Homeoffice ermöglichen.
- Hygienekonzepte sind in jedem Fall notwendig, um Kontakte auch auf der Arbeit zu vermeiden.
- Verzicht nicht notwendiger privater Reisen und Besuche. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
- Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäusern, Museen, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbädern, Theatern sowie Wettannahmestellen. Möglich bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
- Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Lieferungen und Abholungen bleiben möglich.
- Schulen und Kitas bleiben, je nach Infektionsgeschehen, geöffnet.
- Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet: Maximal ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche.
Geschlossen werden: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios. Geöffnet bleiben: Physio-, Ergo-, und Logotherapien sowie medizinische Fußpflege und Friseursalons.
Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.
Von A-Z: Was ist offen – was ist geschlossen
Antiquitätenhandel | offen |
Angeln | gestattet |
Archive | offen |
Ateliers | geschlossen |
Autobahnraststätten | offen |
Autohäuser | offen (Verkauf und Reparatur) |
Autovermietung/Carsharing | gestattet |
Autowaschanlage | gestattet |
Ausflugsschiffe | untersagt, da touristisch und Unterhaltung |
Babyausstattungsmärkte, Kinderläden | offen |
Bäckereien | gestattet, kein Verzehr vor Ort |
Bandprobe | untersagt, außer mit dem eigenen Hausstand |
Bars | geschlossen |
Bestattungen | gestattet |
Betonverarbeitende Betriebe | gestattet |
Betriebskantine | offen |
Bibliotheken | offen |
Blasmusik | untersagt |
Blumenläden | offen |
Blutspendetermine | gestattet |
Bordelle und Prostitutionsgewerbe | geschlossen und untersagt |
Boxsport und Kampfsport | untersagt |
Brautmodengeschäfte | offen |
Brennstoffhandel | offen |
Büchereien | offen |
Bürofachmarkt | offen |
Cafés | geschlossen, Straßenverkauf ist erlaubt |
Campingplätze | geschlossen |
Chorprobe und Chorgesang | untersagt |
Copyshops | offen |
Demonstrationen | erlaubt unter Auflagen (u.a. Maskenpflicht) |
Einkaufscenter | offen |
Eisdielen | geschlossen, Straßenverkauf ist erlaubt |
Elektrohandel | offen |
Ergo-/Lerntherapie | gestattet |
E-Zigaretten-Geschäft | offen |
Fahrgemeinschaften | gestattet, AHA-Regeln beachten |
Fahrschulen | offen |
Fährverkehr | gestattet |
Ferienhäuser | Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. |
Freizeitparks | geschlossen |
Friseur | offen |
Fußpflege | Medizinische Fußpflege zulässig Kosmetische Fußpflege geschlossen |
Gärtnerei | offen |
Geburtsvorbereitung und -nachbereitung | gestattet |
Gedenkstätten | geschlossen |
Golfen | gestattet |
Gottesdienste | gestattet (Maske am Platz, kein Gesang) |
Hochzeit | gestattet |
Hörakustiker | gestattet |
Hotels | Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. |
Hundeausführer | gestattet |
Hundesalon | gestattet |
Hundeschule | gestattet |
Hundesport | gestattet |
Imbiss | offen nur mit Außenverkauf |
Jugendherbergen | Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. |
Kanuverleih | offen |
Kinos | geschlossen |
Kioske | offen, kein Verzehr vor Ort |
Kletterparks (indoor und outdoor) | geschlossen |
Kosmetikstudio | geschlossen |
Krabbelkreise und Pekip-Kurse für Kleinkinder | untersagt |
LKW-Waschanlage | offen |
Logopädie | gestattet |
Lottoannahmestelle | offen |
Massagesalons | geschlossen
Medizinische Massagen sind erlaubt. |
Möbelabholdienst | offen |
Museen | geschlossen |
Musikschulen | offen unter Beachtung des Hygienekonzepts |
Musiktherapie | gestattet |
Opernhäuser | geschlossen |
Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker | gestattet |
Osteopathie | offen |
Paketannahme-Ausgabestelle | offen |
Pendlerverkehre | gestattet |
Personal Training | gestattet im Freien, Einzelunterricht |
Pfandhäuser | offen |
Physiotherapie | gestattet |
Psychotherapie | gestattet, Gruppentherapie unter Einhaltung der AHA-Regeln |
Private Feiern im privaten Raum | Auch im privaten Bereich sollen Zusammenkünfte nur mit einem weiteren Hausstand stattfinden, jedenfalls maximal 10 Personen. Es wird dringend empfohlen, auf private Feiern auch im privaten Raum zu verzichten. Partys sind angesichts des Infektionsgeschehens inakzeptabel. |
Reisebüro | offen |
Reitkurse | gestattet |
Rehasport | gestattet |
Reparaturbetrieb für Fahrräder | gestattet |
Restpostenmärkte | offen |
Sanitätshaus | offen |
Sauna | geschlossen |
Schießsport und Schießsportanlagen | geschlossen
Ausnahme: Erbringen von Schießnachweisen |
Schlüsseldienste | gestattet |
Schmuckladen mit Beratung zum Goldwert | offen |
Schreibwarenhandlung | offen |
Schwimm- und Spaßbäder | geschlossen |
Seilbahn | geschlossen |
Shisha-Bars | geschlossen |
Sitzungen kommunaler Gremien | gestattet unter Auflagen |
Sonnenstudio / Solarium | geschlossen |
Souvenirläden | offen |
Soziokulturelle Zentren | geschlossen |
Spielbanken, Spielhallen und Wettannahmestellen | geschlossen |
Spielplätze | offen |
Spirituosenhandel | offen |
Tabakgeschäft | offen |
Tafeln | offen |
Tanzschule | geschlossen |
Tattoo-Studios | geschlossen |
Tennis | gestattet
Tennis-Doppel ist untersagt. |
Theater | geschlossen |
Taxigewerbe | gestattet |
Umzug in eine andere Wohnung | gestattet |
Weiterbildungseinrichtungen (beispielsweise VHS) | offen unter Einhaltung der AHA-Regeln |
Wettkampfsport und -training | untersagt |
Wochenmärkte | gestattet |
Yogastunden | gestattet als Einzelstunde im Freien |
Zirkus | geschlossen |
Zoos und Tierparks | geschlossen |
Quelle: Land Rheinland-Pfalz