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Nachrichten Überregional | Die Corona-Pandemie ist eine enorme Herausforderung für die deutsche Wirtschaft. Doch dank der Kurzarbeit während der Krise konnten zahlreiche Arbeitsstellen gerettet werden. Aus diesem Grund hat sich die Große Koalition an diesem Dienstag darauf geeinigt, die Regelungen für die Kurzarbeit zu verlängern.


Bis zu 24 Monate

Man einigte sich nach achtstündigen Verhandlungen im Kanzleramt auf eine Verlängerung der erleichterten Kurzarbeit von bislang zwölf Monaten auf bis zu 24 Monate. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte diese Pläne schon am heutigen Mittwoch ins Bundeskabinett bringen.

Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Kurzarbeitergeld wird erhöht

Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent. Dieses soll nun aber erhöht werden. Ab dem vierten Monat wird es auf 70 beziehungsweise 77 Prozent mit Kindern erhöht. Ab dem siebten Monat sogar auf 80 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis zum 31. Dezember 2021 gelten. Voraussetzung ist, dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

Zugang erleichtert

Zudem sollen die aktuell geltende Regelungen zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen noch bis zum 31. Dezember 2021 bestehen bleiben. Das soll für alle Betriebe gelten, die bis zum 31. März 2020 Kurzarbeit eingeführt haben.

Minijobs bleiben länger anrechnungsfrei

Von bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten wird die Regelung verlängert, dass Minijobs bis 450 Euro generell anrechnungsfrei sind. Verlängert wird die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Leiharbeit Kurzarbeitergeld beziehen können. Dies wird bis zum 31. Dezember 2021 gewährt.

Sozialbeiträge werden erstattet

Bis zum 30. Juni 2021 sollen die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden. Ab dem 1. Juli 2021 bis maximal zum 31. Dezember 2021 sollen die Beiträge dann zur Hälfte erstattet werden. Das soll für alle Betriebegelten, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Hier kann die Erstattung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf 100 Prozent erhöht werden.