Der Kabinettsausschuss Klimaschutz („Klimakabinett“) beschäftigte sich am heutigen Donnerstagabend mit möglichen Modellen für eine Bepreisung von CO2-Emissionen.

„Bei der Beratung der Vorschläge für eine Weiterentwicklung der CO2-Bepreisung geht Gründlichkeit eindeutig vor Schnelligkeit. Denn wir reden dabei nicht nur über Klimaschutz – sondern auch über die möglichen sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen eines neuen Preissystems“, so der stellvertretende CDU/CSU Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein.

Bereits 50 Milliarden Euro Einnahmen durch Straßenverkehr

Deutschland fängt bei der CO2-Bepreisung nicht bei Null an: So nimmt der Bund allein über den Straßenverkehr jährlich mehr als 50 Milliarden Euro ein. Deshalb lohnt es sich, zunächst die bestehenden Steuern und Abgaben auf Kraft- und Brennstoffe hinsichtlich ihrer Klimawirkung zu überprüfen. Für die CDU/CSU Fraktion gilt die Gleichung: CO2 runter heißt, Steuern runter.

Nach diesem Motto sollen gezielt Anreize für technologische Innovationen gesetzt werden, die als Alternativen zur Nutzung fossiler Brennstoffe erforderlich sind.

Senkung der Mehrwertsteuer für Bahnreisen

Auch die Senkung der Mehrwertsteuer für Fernreisen mit der Bahn sei ein geeignetes Entlastungsinstrument, um die Fahrt mit dem Zug im Vergleich zum Flug attraktiver zu machen. Die Frage der CO2-Bepreisung im Luftverkehr müsse europäisch geklärt werden. Nationale Alleingänge und Verteuerungen führen nicht weiter.

Nur mit kosteneffizienten Lösungen – bei Speichertechnologien, alternativen Antrieben und synthetischen Kraftstoffen, in der Gebäudetechnik und für eine treibhausgasarme Wertschöpfung in Industrie und Gewerbe – lassen sich nach Angaben der CDU/CSU Fraktion die ambitionierten Klimaziele erreichen. Das Steuer- und Abgabenrecht müsse hierauf zugeschnitten werden.