Clemens Hoch e1639914699620
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Die Kliniken im Ahrtal wurden von der Flut hart getroffen. Die Zerstörung war so groß, dass eine Versorgung der Patientinnen und Patienten vor Ort zeitweise nicht möglich war. Zum vollständigen Wiederaufbau und damit zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung der Menschen benötigen die Krankenhäuser im Ahrtal finanzielle Unterstützung. Diese erhalten sie durch das Land Rheinland-Pfalz aus Mitteln des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“, eine von Bund und Ländern geschaffene staatliche Finanzhilfe zur Beseitigung der durch die Flutkatastrophe entstandenen Schäden.

Ziel ist es, die bisherige Versorgungsqualität der Patienten an den bisherigen Standorten wieder vollständig herzustellen

Gesundheitsminister Clemens Hoch übergab heute an drei im Flutgebiet gelegenen Kliniken – den Rehakliniken Bad Neuenahr Kurköln und Jülich, der Dr. von Ehrenwall´schen Klinik und der DRK Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie – Förderbescheide für den Wiederaufbau der von der Flut zerstörten Gebäude in Höhe von rund 50 Millionen Euro.

„Auch knapp eineinhalb Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal steht das Land als ein verlässlicher und starker Partner an der Seite der betroffenen Krankenhäuser und unterstützen schnell und unbürokratisch beim Wiederaufbau. Ziel ist es, die bisherige Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten an den bisherigen Standorten wieder vollständig herzustellen. Ich danke allen, die dazu ihren Beitrag leisten oder bereits geleistet haben und in den vergangenen Monaten in ihrem Engagement und Durchhaltevermögen nicht nachgelassen haben“, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch bei seinem Besuch der Rehakliniken Bad Neuenahr Kurköln und Jülich.

Teilweise wurden Gebäudeabschnitte so stark geschädigt, dass sie kernsaniert oder sogar ganz abgerissen werden mussten

Das Land unterstützt mit seinen Förderungen die betroffenen Kliniken im Ahrtal bei der Bewältigung der Flutschäden, denn ihr Überleben muss für die Zukunft gesichert werden, damit sie ihrem Versorgungsauftrag wieder nachkommen können. Teilweise wurden Gebäudeabschnitte so stark geschädigt, dass sie kernsaniert oder sogar ganz abgerissen werden mussten. Noch immer sind an den Standorten die Folgen der Flut sichtbar und auch die Wiederaufnahme einer vollumfänglichen medizinischen Versorgung ist noch nicht möglich. Doch stets geht es in kleinen und großen Schritten voran.

Mit den überreichten Förderbescheiden kann der Wiederaufbau der stationären Versorgung weitergehen. Im Frühjahr soll in Teilbereichen in den Kliniken Bad Neuenahr der Betrieb wiederaufgenommen werden. Die Dr. von Ehrenwall’sche Klinik ist bereits wieder in Teilbetrieb. Hier kann der Wiederaufbau nun zügig weitergehen. Auch die DRK Fachklinik am Standort Bad Neuenahr ist schon wieder mit einigen Interimslösungen in Teilbetrieb und strebt mittelfristig an wieder in den vollständigen Betrieb zu gehen.

Die Förderungen im Einzelnen:

Die Rehakliniken Bad Neuenahr Kurköln und Jülich erhalten eine Förderung nach dem Aufbauhilfegesetz zum Wiederaufbau der zerstörten Gebäude und zur Wiederaufnahme der stationären Rehaversorgung in Höhe von 24.000.000,00 Euro, von denen rund 1,6 Mio. Euro bereits ausgezahlt wurden. Darüber hinaus werden Kosten zur Sicherung und Erhalt der Funktionsfähigkeit der Kliniken als dringend erforderliche Maßnahmen in Höhe von rund 430.000,00 Euro übernommen.

Die Dr. von Ehrenwall’sche Klinik erhält eine Förderung in Höhe von 21.400.000,00 Euro für den Wiederaufbau der zerstörten Gebäude, von denen bereits rund 2,4 Mio. Euro an die Klinik ausgezahlt wurden. Weiterhin werden die Mietkosten für die Anmietung von Räumen für die teilstationäre und stationäre Versorgung als Interimslösung übernommen sowie sonstige Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen zur Wiederherstellung nach dem Aufbauhilfegesetz und zur Wiederaufnahme der stationären psychiatrischen Versorgung.

Auch die DRK Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie wird gefördert. Gesundheitsminister Clemens Hoch überreichte Fördermittel für die Übernahme von Kosten zur Wiederherstellung der zerstörten Gebäude nach dem Aufbauhilfegesetz zur Wiederaufnahme der stationären Versorgung für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Höhe von rund 4,3 Mio. Euro, von denen rund 460.000,00 € bereits gezahlt wurden.