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Homburg. War’s das bald mit verkaufsoffenen Sonntagen im Saarland? Die große Koalition im Landtag will zumindest ran an das Thema und hat einen Antrag eingereicht: Demnach sollen bereits genehmigte Ausnahmen von der Sonntagsruhe gegebenenfalls zurückgenommen werden – auch das Internet nehmen die Politiker ins Visier.

Das Wort Internet findet sich zwar im gemeinsamen Antrag von CDU und SPD nicht. Stattdessen greifen die beiden Fraktionen zu der Formulierung: „sonstige Kommunikationsmittel“. Die Beratung und Auftragsannahme über diese Mittel sei „gegebenenfalls“ einzuschränken.

Nun ist es nicht so, dass Politiker nicht ausdrücken könnten, was sie sagen wollen. Wenn sie so um eine Sache herumreden, wollen sie meist nicht deutlich werden. Denn den Verkauf übers Internet an Sonntagen einzuschränken, ist nicht einfach. Mehrere Initiativen sind daran schon gescheitert.

Nach deutschem Recht dürfen an Sonntagen im Netz keine Aufträge bearbeitet werden. Kunden dürfen Bestellungen abgeben, das Unternehmen darf die aber erst montags bearbeiten. So weit die Theorie. Zum einen sitzen viele Online-Shops im Ausland. Zum anderen ist der Prozess der Auftragsverarbeitung längst automatisiert – und dürfte mit zunehmendem Fortschritt noch weiter automatisiert werden.

Internet lässt sich nur schwer aufhalten

Wenn Kunden also sonntags übers Netz einkaufen wollen, wird sich das nur schwer über (deutsche) Gesetze unterbinden lassen. Und auch sonst ist das Internet eine zunehmend stärkere Konkurrenz für die lokalen Händler, die ihr Geschäft in der Stadt haben. Das führt zu bundesweiten Diskussionen über mögliche Gegenmaßnahmen, um die eigenen Umsätze wieder zu fördern – eine davon sind verkaufsoffene Sonntage.

Doch im Saarland werden sich in der Frage die Zeiger nun in eine andere Richtung drehen: „Feiertage sind keine Konsumtage. Sie sind als Tage der Ruhe und Besinnung ein Teil unseres kulturellen, historischen und religiösen Erbes“, schreiben die Mehrheits-Fraktionen in ihrem Antrag. Sie wollen daher ein strengeres Gesetz in den Landtag einbringen.

Das Land solle prüfen, inwiefern grundsätzliche Ausnahmen von der Sonntagsruhe künftig noch erlaubt sein sollen. Solche Ausnahmen gelten zum Beispiel im Lebensmittelbereich. Etwa für Bäcker. Aber eben auch die verkaufsoffenen Sonntage sollen ins Visier. Dabei wollen CDU und SPD prüfen lassen, inwiefern solche Verkaufsereignisse Betriebe, Arbeitnehmer, aber auch das Vereinsleben belasten.

Für Kritik hatte jüngst der verkaufsoffene Feiertag in Homburg an Maria Himmelfahrt gesorgt.