Am Donnerstag (2. Dezember 2021) haben sich Bund und Länder zu einer Ministerpräsidentenkonferenz getroffen. Die dabei getroffenen neuen Corona-Maßnahmen sehen vor allem für ungeimpfte Personen deutliche Verschärfungen vor.


Die Maßnahmen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: 

Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit bis zu zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen. Die Maßnahme gilt auch für private Treffen. Geimpfte und Genesene sollen keinen Kontaktbeschränkungen unterliegen.

2G im Einzelhandel: 

Es dürfen ausschließlich noch Geimpfte und Genesene Geschäfte besuchen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. 

Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit 2G: 

Kinos, Theater, Restaurants und andere Einrichtungen sind nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) zugänglich. Optional kann auch ein aktueller Corona-Test für Geimpfte und Genesene zusätzlich vorgeschrieben werden (2G+).

Veranstaltungen:

Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt eine Teilnehmerzahl von maximal 50 Personen. Im Freien gilt eine Teilnehmerzahl von maximal 200 Personen. Es gilt in beiden Fällen 2G und Maskenpflicht. Ab einer Inzidenz von 350 gilt diese Regelung auch für private Feiern, wie zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern. 

Großveranstaltungen und Fußballstadien:

Bei Großveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen 30 bis 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, maximal sind jedoch 15.000 Zuschauer erlaubt. Es gilt die 2G-Regelung oder optional 2G+. In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen laut der Beschlussvorlage allerdings die Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt werden und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer stattfinden.

Auch Veranstaltungen in Innenräumen sind mit 30 bis 50 Prozent Auslastung zulässig. Hier sind allerdings maximal 5000 Zuschauer erlaubt.

Clubs und Diskotheken:

In den Hotspot-Regionen sollen Clubs und Diskotheken geschlossen werden. Der Grenzwert liegt für diese Regelung bei einer Inzidenz von 350 in einem Landkreis.

Schulen:

Unabhängig von der Klassenstufe erfolgt eine Einführung der bundesweiten Maskenpflicht in allen Schulen.

Impfungen: 

Der Bundestag soll über die allgemeine Impfpflicht entscheiden. Olaf Scholz hatte sich bereits für eine solche allgemeine Impfpflicht ausgesprochen.

Wie lange eine Person nach der letzten Impfung als vollständig geimpft gilt, soll ebenfalls festgelegt werden. Eine konkrete Dauer wurde allerdings noch nicht genannt. Angela Merkel verwies aber darauf, dass die EU einen Ablauf des Impfschutzes nach neun Monaten in Betracht ziehe.

Zudem soll die Übergangsfrist für die Maßnahmen aus der epidemischen Notlage nicht am 15. Dezember auslaufen, sondern verlängert werden. Dabei soll auch ganz klar gesetzlich geregelt werden, dass regional unterschiedliche Maßnahmen angeordnet werden können.

Böllerverbot:

Wie schon im vergangen Jahr soll es auch dieses Jahr wieder ein Böllerverbot geben. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass die Krankenhäuser weiter belastet werden durch Personen, die sich im Umgang mit dem Feuerwehr verletzt haben.

Hotspot-Regeln:

In Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzwerten sollen die Bundesländer verschärfte Maßnahmen anordnen können. Hierzu soll dann auch das Infektionsschutzgesetz geändert werden.