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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat zu Beginn der Corona-Krise einen Pflegebonus für alle Pfleger versprochen – ist dann aber zurückgerudert: Derzeit ist die einmalige Prämie in Höhe von bis zu 1500 Euro nur für Altenpfleger vorgesehen. Die SPD im Land schlägt nun eine eigene Lösung vor, um auch Krankenpfleger und Mitarbeiter von Rettungsdiensten für ihre Arbeit in der Krise zu entlohnen.

Das Corona-Virus hat sich in manchen Ländern wie Italien deutlich stärker verbreitet als in Deutschland. Ein Grund dafür liegt im allgemein besser ausgebauten Gesundheitswesen hierzulande. So wurden in Italien wegen Platzmangels nicht geheilte Covid-19-Patienten auf Altenheime verteilt – was in diesen für hohe Ausbreitungsraten führte. Da bei älteren Menschen die Anfälligkeit höher als im Schnitt ist, trieb das in der nächsten Konsequenz die Sterberate entsprechend in die Höhe.

Als in Deutschland ähnliche Zustände wie in Italien drohten, versprach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der Pflegebranche eine einmalige Bonuszahlung als Belohnung. Doch die Nachwuchshoffnung der CDU relativierte seine Aussage bald: Nur die Altenpfleger erhielten die zusätzliche Einmalzahlung von bis zu 1500 Euro. „Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Entlohnung in der Altenpflege aktuell noch nicht so hoch ist wie zum Beispiel die Entlohnung von Pflegekräften in Krankenhäusern“, begründet das Ministerium auf seiner Internetseite dieses Vorgehen.

In anderen Pflegeberufen sorgt das für Missmut. Krankenpfleger und Mitarbeiter von Rettungsdiensten werden durch diese Lösung ausgeschlossen. Neben dem entgangenen Geld geht es auch um die gesellschaftliche Anerkennung, die ihnen durch die spahnsche Lösung vorenthalten wird. Auch in Krankenhäusern und bei Rettungsdiensten wurde die Arbeit schließlich durch Covid schwieriger.

SPD schlägt saarländische Lösung vor

Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich daher nun dafür ein, dass das Saarland einen Corona-bedingten Pflegebonus auch für die Beschäftigten der Krankenpflege und des Notfallsanitätsdienstes finanziert. Man könne nicht mehr länger auf eine Einigung im Bund warten, heißt es in einer Mitteilung an die Presse, ohne erhebliche Vertrauensverluste der Beschäftigten in Kauf zu nehmen: „Bundesgesundheitsminister Spahn hat im April ausdrücklich auch einen Pflegebonus für die Beschäftigten in der Krankenpflege in Aussicht gestellt. Es ist ein schwerer Vertrauensbruch, dass dessen Umsetzung bislang gescheitert ist“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Magnus Jung.

Das Land könne aber nicht mehr abwarten, ob der Bund noch seiner Verantwortung gerecht werde. „Deshalb sollte das Saarland aus meiner Sicht nun finanziell in Vorlage treten, um nicht noch mehr Vertrauen der Beschäftigten zu verspielen“, sagt Jung. Einmalzahlungen reichen nach seiner Ansicht aber nicht aus, um die Bedeutung der Pflege im Gesundheitswesen zu unterstreichen. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion sieht die Bundesregierung in der Verantwortung, mit einer „deutlichen finanziellen Aufwertung die Attraktivität des Pflegeberufes zu stärken“.

Deshalb müsse die Bundesregierung noch in diesem Jahr im Rahmen eines großen Pflegegipfels Tarifparteien, Kostenträger und Politik an einen Tisch bringen, um eine deutliche Aufwertung des Pflegeberufes zu forcieren. Aufgrund der zersplitterten Trägerlandschaft sowie dem niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad in der Branche, sei ein großer Wurf ohne die Politik nicht machbar.

Arbeitskammer für zinsloses Darlehen

Eine ähnliche Lösung hat die Arbeitskammer des Saarlandes ins Gespräch gebracht: „Es ist richtig und wichtig, dass alle Beschäftigten in der Pflege eine finanzielle Anerkennung erhalten“, sagt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Kammer: „Der Pflegebonus darf nicht verhandlungstaktischer Spielchen zum Opfer fallen.“

Der Vorschlag der Arbeitskammer: Ergänzend zu einer eigenen Teilfinanzierung des Pflegebonus durch das Land, den Krankenhäusern seitens der Landesregierung zeitnah ein zinsloses Darlehen zur Auszahlung des Pflegebonus zur Verfügung zu stellen. Dieses werde zur Rückzahlung nur dann fällig, wenn der gezahlte Bonus am Ende des Jahres von den Krankenkassen übernommen oder den Krankenhäusern durch eine bundesweite Regelung die Bonuszahlung ersetzt wird. Die Krankenhausträger könnten beispielsweise zu einem Tarifabschluss über einen Pflegebonus verpflichtet werden, damit dieser Bonus von den Krankenkassen bezahlt wird, so Zeiger. Die Krankenhäuser, die einen Bonus nicht tariflich absichern, müssten diesen entsprechend selbst zahlen.