Blitzer Mainz1
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Seit rund drei Jahren gibt es eine klare Regelung bezüglich der Nutzung von Radarwarn-Apps im Auto: Sie stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies ergibt sich aus der aktuellen Fassung der Straßenverkehrsordnung, die Rechtssicherheit schaffen soll. Allerdings war bislang unklar, ob auch die Nutzung solcher Apps auf Smartphones erlaubt ist, die nicht dem Fahrer gehören.

Neu ist jetzt: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch die Nutzung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone von Beifahrern während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Die Straßenverkehrsordnung stellt hierzu klar

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“ Dabei werden auch explizit Geräte „zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen“ genannt.

Eine weitere Frage war, ob auch andere Personen im Auto solche Apps nutzen dürfen. Die Anbieter von Radarwarn-Apps argumentierten in der Vergangenheit gerne damit, dass ihre Anwendungen weiterhin angeboten werden dürfen und die gesetzliche Regelung nur den Fahrer erwähnt. Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun in einem Urteil klargestellt, dass auch ein Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begeht, „wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird.“

Das Urteil hat Auswirkungen auf alle Autofahrer, die Radarwarn-Apps nutzen oder nutzen möchten

Es bedeutet, dass die Nutzung solcher Apps im Auto generell verboten ist, unabhängig davon, wer sie benutzt. Auch wer als Beifahrer die App öffnet und benutzt, macht sich strafbar, wenn der Fahrer damit einverstanden ist. Dies kann zu einer Geldbuße von bis zu 75 Euro führen. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Gerichte ähnliche Entscheidungen treffen werden und wie sich dies auf die Nutzung von Radarwarn-Apps im Straßenverkehr auswirken wird.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch die Nutzung von Blitzer-Apps auf dem Smartphone von Beifahrern während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Der Entscheidung des Gerichts zufolge begeht ein Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit seiner Billigung auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird.

Das Urteil erging in einem Fall, in dem ein 64-jähriger Autofahrer aus dem Rhein-Neckar-Kreis von der Polizei gestoppt wurde, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg fuhr. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone der Beifahrerin eine Blitzer-App. Der Autofahrer hatte das Mobiltelefon offenbar bewusst zur Seite geschoben, als er von den Polizisten kontrolliert wurde.

Das Amtsgericht Heidelberg verhängte daraufhin eine Geldbuße von 100 Euro gegen den Autofahrer, die nun auch vom Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt wurde

Das Gericht stellte fest, dass die Beweisführung durch das Amtsgericht korrekt erfolgt sei. Zudem greife die Regelung der Straßenverkehrsordnung auch dann, wenn die Blitzer-App auf dem Handy eines Beifahrers installiert und aktiviert sei und der Fahrer sich die Warnfunktion der App zunutze mache.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht möglich. Autofahrer sollten daher darauf achten, Blitzer-Apps zu deinstallieren und sich anderweitig über drohende Gefahrenstellen im Straßenverkehr zu informieren. In vielen Regionen veröffentlicht die Polizei selbst die Standorte für geplante Kontrollen. Auch Hinweise im Radio können genutzt werden. Am sichersten ist es jedoch, sich an die jeweils geltenden Tempolimits zu halten.